Sitzung: 05.09.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: AN/1457/2022
Beschluss
Die Verwaltung der Stadt Köln wird gebeten zu
prüfen, ob es möglich ist, die
Lichtsignalanlagen (Ampeln) im Stadtbezirks
Ehrenfeld
1.
a) werktäglich in der Zeit von 22:00 Uhr bis 05:30
Uhr abzuschalten.
b) An Sonn- und Feiertagen Lichtsignalanlagen von
22:00 Uhr des/dem Sonn- oder
Feiertages vorhergehenden Tages bis 05:30 Uhr,
des/dem Sonn- oder
Feiertages folgenden Werktages abzuschalten.
Folgen mehrere Feiertage hintereinander oder folgt
einem Feiertag ein
Sonntag, oder umgekehrt, so sind die
Lichtsignalanlagen an dem ersten
folgenden Werktag um 05:30 Uhr wieder in Betrieb zu
nehmen.
2.
In der Zeit der Abschaltung der Lichtsignalanlagen
gelten die allgemeinen
Verkehrsregeln, oder die durch Verkehrszeichen
getroffen Regelungen.
Hier sind geeignete Maßnahmen für die
Verkehrssicherheit ohne Lichtsignalanlagen
zu ergreifen.
Bei Fußgängeranlagen wird aus Sicherheitsgründen die
„Schlafendschaltung“
eingesetzt, die durch moderne Steuergeräte aktiviert
werden können.
3.
Die Erfahrungen mit der Abschaltung der
Lichtsignalanlagen ist darauf hin
auszuwerten, an welchen Stellen künftig auf
Lichtsignalanlagen überhaupt
verzichtet werden sollte oder an welchen Stellen es
zwingend ist,
Lichtsignalanlagen im Dauerbetrieb zu belassen.
4.
Die Ausstattung der Ampeln mit Sensoren für
Grünphasen oder der Einschaltung
bei der Annährung von Fahrzeugen ist zu prüfen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.