Beschluss in der Fassung der
Anlage 1 (aktualisierter Beschlussvorschlag):
1. Der
Rechnungsprüfungsausschuss nimmt gemäß § 59 Abs. 3 S. 4 GO NRW auf der
Grundlage des Prüfberichts des Rechnungsprüfungsamtes vom 16.08.2022 nach
eingehender Beratung vom heutigen Tage zum Ergebnis der Jahresabschlussprüfung
der Stadt Köln zum 31.12.2019 wie folgt Stellung:
- Der
Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich dem Prüfbericht des
Rechnungsprüfungsamtes und dem darin gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW erteilten
eingeschränkten Bestätigungsvermerk zum vorliegenden Jahresabschluss an.
Darüber hinaus billigt er den geprüften Jahresabschluss 2019 ein-schließlich
des beigefügten Lageberichtes nach § 59 Abs. 3 S. 5 GO NRW.
- Er empfiehlt dem Rat,
die Verwaltung mit der Beseitigung der im Prüfbericht beschriebenen Mängel zu
beauftragen.
- Ferner fordert der
Rechnungsprüfungsausschuss die Verwaltung auf, die bisherige, im
halb-jährlichen Rhythmus vorgelegte Mitteilung „Eingeschränkte
Bestätigungsvermerke für die Jahresabschlüsse 2011 bis 2014“ (Vorlagen-Nr.:
0689/2022) um die Feststellungen des Berichtes zum Jahres-abschluss 2019 zu
ergänzen.
- Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und die Entlastung der
Oberbürgermeisterin gemäß § 96 Abs. 1 GO.
2. Der Rat beschließt:
- Der vom
Rechnungsprüfungsamt geprüfte und durch den Rechnungsprüfungsausschuss
bestätigte Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2019 wird festgestellt.
- Der Oberbürgermeisterin wird die
Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO erteilt.
- Der Jahresfehlbetrag 2019 in Höhe von
32.399.761,36 Euro ist mit einem Teilbetrag in Höhe von 27.828.046,26 Euro
durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und mit einem Teilbetrag in Höhe
von 4.571.715,10 Euro durch Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage
auszugleichen.
- Die Verwaltung wird beauftragt,
schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, um die im Prüfbericht beschriebenen
Mängel abzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.