Nachtrag: 23.08.2022
Sitzung: 05.09.2022 Finanzausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2617/2022
Beschluss:
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt gemäß § 59 Abs. 3 S. 4 GO NRW auf der Grundlage des Prüfberichts des Rechnungsprüfungsamtes vom 16.08.2022 nach eingehender Beratung vom heutigen Tage zum Ergebnis der Jahresabschlussprüfung der Stadt Köln zum 31.12.2019 wie folgt Stellung:
- Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes und dem darin gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW erteilten eingeschränkten Bestätigungsvermerk zum vorliegenden Jahresabschluss an. Darüber hinaus billigt er den geprüften Jahresabschluss 2019 ein-schließlich des beigefügten Lageberichtes nach § 59 Abs. 3 S. 5 GO NRW.
- Er empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Beseitigung der im Prüfbericht beschriebenen Mängel zu beauftragen.
- Ferner fordert der Rechnungsprüfungsausschuss die Verwaltung auf, die bisherige, im halb-jährlichen Rhythmus vorgelegte Mitteilung „Eingeschränkte Bestätigungsvermerke für die Jahresabschlüsse 2011 bis 2014“ (Vorlagen-Nr.: 0689/2022) um die Feststellungen des Berichtes zum Jahres-abschluss 2019 zu ergänzen.
- Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und die Entlastung der Oberbürgermeisterin gemäß § 96 Abs. 1 GO.
Der
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
2. Der Rat beschließt:
- Der vom Rechnungsprüfungsamt geprüfte und durch den Rechnungsprüfungsausschuss bestätigte Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2019 wird festgestellt.
- Der Oberbürgermeisterin wird die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO erteilt.
- Der Jahresfehlbetrag 2019 in Höhe von 32.399.761,36 Euro wird durch Inanspruchnahme der Ausgleichrücklage ausgeglichen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, um die im Prüfbericht beschriebenen Mängel abzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.