Nachtrag: 25.08.2022
Sitzung: 01.09.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 2447/2022
Der
Stadtentwicklungsausschuss
1.
beschließt die „Leitlinien für die Durchführung eines
Qualifizierungsverfahrens zur Erweiterung der DEVK-Zentrale auf dem Gelände des
derzeitigen Zooparkhauses“ als Grundlage für die dem Stadtentwicklungsausschuss
im Weiteren noch vorzulegenden und zu beschließenden Auslobungsunterlagen
(siehe Anlage 1);
2.
nimmt die beabsichtigte Erweiterung der DEVK-Zentrale in
Abhängigkeit der Verteilung der Baumasse(n) mit einer maximalen Höhe von 145 m
zur Fortsetzung des Planungsprozesses zur Kenntnis;
3.
beschließt, dass die finale städtebaulich verträgliche
Höhenentwicklung im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens unter Berücksichtigung
der notwendigen Bruttogeschossfläche der DEVK entschieden wird;
4.
nimmt zur Kenntnis, dass das Vorhaben den Ankauf des städtischen
Zoo-Parkhauses durch die Vorhabenträgerin und die Einbeziehung der Fläche in
die Gesamtentwicklung beinhaltet;
5.
beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der Auslobungsunterlagen
die Entwicklung einer Hochhausbebauung auf dem Gelände des derzeitigen
Zooparkhauses, Riehler Straße 180, zur Erweiterung der DEVK-Zentrale, fachlich
zu begleiten;
6.
verweist im Zusammenhang mit dem Qualifizierungsverfahren auf die
Einhaltung der "Spielregeln" zur Qualitätssicherung von
Projektvorhaben im Bereich des Inneren Grüngürtels auf Grundlage des
Städtebaulichen Masterplans Innenstadt (siehe Anlage 6);
7.
beauftragt die Verwaltung, entsprechend zum „Kölner Modell der Wettbewerbsverfahren“
(vgl. AN/0251/2022,
geändert beschlossen durch den StEA am 07.04.2022) das
Qualifizierungsverfahren durchzuführen;
8.
beauftragt die Verwaltung, die aus der erwarteten Stellungnahme
von ICOMOS zur Zulässigkeit des Vorhabens resultierenden Anforderungen in Bezug
auf den Weltkulturerbestatus der Domumgebung im Qualifizierungsverfahren
fachlich-inhaltlich zu berücksichtigen;
9.
empfiehlt, dass die Preisträger*in des im Ergebnis des
Qualifizierungsverfahrens zur Realisierung bestimmten Projektes durch den
Vorhabenträger mit der Durchführung der Planungsleistungen bis mindestens LPH 5
HOAI – Ausführungsplanung – zu beauftragen sind;
10.
empfiehlt darüber hinaus, die Entwurfsverfasser*innen zur
Sicherstellung der architektonisch-gestalterischen Qualität mit der
künstlerischen Oberleitung des Projektes zu beauftragen;
11.
beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des im Ergebnis des
Qualifizierungsverfahrens zur Realisierung bestimmten Projektes – nach Eingang
eines entsprechenden Antrags der DEVK – die Einleitung eines Verfahrens zur
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans vorzubereiten und zur
Beschlussfassung vorzulegen;
Zu den bisherigen 'Leitlinien für die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens zur Erweiterung der DEVK-Zentrale ...' werden hinzugenommen (z.B. in die Anlage 1):
1. Der Bau und der spätere Betrieb sind verpflichtend nach höchsten ökologischen und klimaschonenden Standards durchzuführen.
2.
Bei der Anbindung ist einer erhöhten Belastung
des öffentlichen Nahverkehrs, insbesondere im Berufsverkehr, mit Verbesserungen
im ÖPNV entgegen zu wirken.
Dabei muss – in Nord/Süd-Richtung – auch das erhöhte Fahrgastaufkommen für die
Verkehrsknotenpunkte in der Innenstadt
(Ebertplatz, Hauptbahnhof, Neumarkt) sowie Mülheim berücksichtigt
werden.
Auch die Ost/West-Achse (z.B. Zoobrücke) muss beim ÖPNV-Konzept berücksichtigt
werden.
3. Für die Anbindung des Gebäudes ist auch eine explizite Anbindung über Radwege vorzusehen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen von Linken und AfD beschlossen.