II. Abstimmung
über den Ursprungsantrag als Prüfauftrag ergänzt um die Inhalte aus Ziffer 2
des Änderungsantrages der SPD-Fraktion (Ziffer 6 des Beschlusses) und des
Wortbeitrags von RM Syndikus (Ziffer 7 des Beschlusses)
Beschluss:
Der Rat beschließt folgenden Prüfauftrag an die Verwaltung:
Der Rat beschließt, die Einrichtung von zwei neuen Landschaftsparks
zwischen Widdersdorf und Lövenich sowie entlang der A4 mit einer durchgehenden
Verbindung zwischen äußerem Grüngürtel und der Ville zu prüfen und beauftragt die Verwaltung ebenfalls folgende Punkte zu prüfen:
1.
die entsprechenden Flächen im Bereich der Frischluftschneisen
langfristig und dauerhaft gegen eine Bebauung zu sichern.
2.
zur Gestaltung einen Ideenwettbewerb für eine Kombination von
landwirtschaftlich genutzten Flächen, Naherholungs- und
Landschaftsschutzgebieten durchzuführen.
- die Planung im
Landesentwicklungsplan (LEP NRW) festschreiben zu lassen.
- den Flächennutzungsplan
entsprechend anzupassen.
- Eine geeignete
räumliche Abgrenzung und die Gesamtkosten zu ermitteln und dem Rat der
Stadt Köln sowie seinen Fachgremien vorzulegen.
Bei der Prüfung sollen außerdem folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Die Verwaltung wird gebeten, zu folgenden
Fragen/Problemen Stellung zu nehmen bzw. die notwendigen Vorabstimmungen
mit beteiligten Dritten vorzunehmen und den genannten Ausschüssen die
gewonnenen Erkenntnisse im Rahmen der Vorberatungen vorzulegen:
- Wo genau wäre die Einrichtung von zwei neuen Landschaftsparks denkbar und inwiefern ist die Anlage von zwei Landschaftsparks sinnvoll, um einen Grünzug zu schaffen?
- Die Verwaltung möge erläutern, welche Stadtbezirke bzw. Stadtteile Kölns durch die Anlage von zwei Landschaftsparks im genannten Bereich von einer besseren Frischluftversorgungprofitieren würden bzw. welche Maßnahmen ergriffen werden müssten, um die Frischlustzirkulation für die inneren Stadtbezirke bzw. Stadtteile tatsächlich zu verbessern. Hier soll auch dargelegt werden, inwieweit vorhandene landwirtschaftliche Flächen im Kölner West geeignet sind, um eine Funktion zur Versorgung der inneren Stadt mit Frischluft zu übernehmen und welche Einflussmöglichkeiten auf die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen seitens der Stadt bestehen.
- Die Verwaltung möge mit dem Rhein-Erft-Kreis abstimmen, welche Pläne dort für eine eventuelle Ergänzung der vorhandenen Siedlungsstrukturen (z.B. im Kontext der der Verlängerung der Stadtbahn nach Niederaußem) existieren, um sicherzugehen, dass eine etwaige Kölner Frischluftschneise nicht durch Siedlungspläne des Rhein-Erft-Kreises konterkariert wird.
- Die Verwaltung möge darlegen, inwieweit ein etwaiger Beschluss zum hier vorliegenden Antrag mit dem Beschluss zur Regionalplanaufstellung korrespondiert und inwieweit von der Stadt Köln geplante Wohnbau- und Gewerbe-bzw. Industrieflächen durch die Einrichtung von Landschaftsparks an diesen Stellen tangiert sind.
7. - Die Verwaltung möge darlegen wie und womit man sicherstellen
kann, dass die Flächen wirklich nicht bebaut werden.
- Sie möge erläutern, was gegen einen Naturpark spricht, der rechtlich
griffiger geregelt ist als ein Landschaftspark.