Beschluss:
Der
Rat nimmt den Erfahrungsbericht der Stadtbibliothek über die Sonntagsöffnung
zur Kenntnis und beschließt die in dieser Vorlage skizzierte Verstetigung der
Sonntagsöffnung in der Stadtbibliothek, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung
2023/2024, ab 2023.
Die
für die Verstetigung der Aufgabe erforderlichen 1,5 Planstellen in der E3 TVÖD
stehen zur Verfügung. Die Sachaufwendungen für die Maßnahme belaufen sich auf
rund 115.000 €/p.a. und sind im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 für die Jahre
2023 und 2024 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 im
Teilergebnisplan 0418-Stadtbibliothek, Teilplanzeile 13 berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.