Beschluss:
Der Rat stellt gemäß § 4 der Betriebssatzung i.V.m. § 4
der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den
Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum
Köln für das Wirtschaftsjahr 2008 in der zu diesem Beschluss paraphierten
Fassung fest.
Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 10,0 Mio. Euro in Anspruch zu nehmen.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Ausgaben im
Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 17,0 Mio. Euro festgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke.Köln zugestimmt.