Nachtrag: 08.09.2022
Sitzung: 08.09.2022 Rat
Zusatz: zugesetzt
Beschluss: endgültig abgelehnt
Vorlage: AN/1609/2022
I.
Abstimmung über den Änderungsantrag
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln möge beschließen:
Der Punkt 1 der Beschlussvorlage wird wie folgt
ersetzt:
Der Rat beschließt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung
durch die Kommunalaufsicht – die Gründung
der Kölner Kommunalbaugesellschaft nach den Maßgaben
dieser Vorlage sowie des Gesellschaftsvertrags (Anlage 1).
Die Gesellschaft
übernimmt sämtliche Aufgaben und das Personal der Gebäudewirtschaft. Lediglich
der Liegenschaftsbestand und dessen Verwaltung verbleiben in der städtischen
Gebäudewirtschaft.
Der Punkt 2 wird wie folgt geändert:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen
Schritte zur Gründung der Kölner Kommunalbaugesellschaft mbH zu
veranlassen und ermächtigt die Vertreterinnen und Vertreter
der Verwaltung, entsprechende Erklärungen abzugeben.
Der Punkt 5 wird wie folgt geändert:
Der Rat
beschließt eine außerplanmäßige
Auszahlung in Höhe von
525.000 Euro für die Bereitstellung des Stammkapitals und als Zahlung in die
Kapitalrücklage im Teilfinanzplan 0108, Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten, Teilplanzeile 10, Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen, bei Finanzstelle 2010-0108-0-0002, Schulbaugesellschaft,
Haushaltsjahr 2022. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Weniger Auszahlungen im Teilfinanzplan 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 10, Auszahlungen
für
den Erwerb von Finanzanlagen, bei Finanzstelle 9000-1601-0-0048, Investitionen für den Erwerb von Finanzanlagen.
I.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion abgelehnt.