Sitzung: 24.10.2022 SHA/0024/2022
Zusatz: Übernommen aus der Sitzung vom 26.09.2022.
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Vorlage: 2228/2022
II.
Abstimmung über die so geänderte Vorlage
Der Ausschuss
Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt,
1.
Der
Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW)
die Errichtung einer Gesamtschule zum 01.08.2023 mit 4 Zügen in der
Sekundarstufe I und 4 Zügen in der Sekundarstufe II am Standort
Helene-Weber-Platz 3-5, 51109 Köln-Neubrück. Die Schule startet mit der
Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf.
2.
Die
Gesamtschule wird gem. § 9 SchulG NRW als Ganztagsschule geführt.
3.
Der
Rat der Stadt Köln bestätigt ausdrücklich, dass die Gesamtschule im Sinne des §
2 Abs. 5 Schulgesetz NRW ein inklusives Bildungsangebot vorhält, in der
Schüler*innen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam lernen.
1.
die
Kurt-Tucholsky-Hauptschule zum Schuljahr 2023/24 nicht auslaufend zu schließen.
Eine funktionierende und erfolgreiche Hauptschule zum jetzigen Zeitpunkt zu
schließen wird als nicht sinnvoll erachtet.
2.
die
Pläne zur Errichtung einer Gesamtschule an diesem Standort zum jetzigen
Zeitpunkt nicht weiter zu verfolgen und die Gesamtsituation nach der Eröffnung
der neuen Gesamtschule im Bildungscampus Kalk neu zu bewerten. Dies soll auch
unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Schülerzahlen der
Kurt-Tucholsky-Schule geschehen.
3.
zu
prüfen, inwiefern die Errichtung einer neuen Gesamtschule auf dem freien
Gelände am Herkenrathweg möglich und sinnvoll ist.
4.
Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln
umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag zur Genehmigung der Gesamtschule zu
stellen.
5.
Unter
dem Vorbehalt der durch die Bezirksregierung Köln erteilten Genehmigung zur
Errichtung der Gesamtschule in Neubrück beschließt der Rat gem. § 81 Abs. 2
SchulG NRW die auslaufende Schließung der Kurt-Tucholsky-Schule am
Helene-Weber-Platz 3-5, 51109 Köln-Neubrück, ab dem Schuljahr 2023/24. Die
Schule bildet dann keine neuen Eingangsklassen mehr.
6.
Der
Rat beschließt, dass die derzeit an der Kurt-Tucholsky-Schule am
Helene-Weber-Platz 3-5 angesiedelte Stelle Schulsozialarbeit bis zum Auslaufen
der Schule erhalten bleibt. Die Stelle Schulsozialarbeit soll das Auslaufen der
Schule begleiten.
7.
Die
Umsetzung der Gesamtmaßnahme erfolgt nach gesicherter Finanzierung. Für die
hierfür notwendigen Bau- und Einrichtungsmaßnahmen mit Fertigstellung
spätestens zum Schuljahr 2028/29 werden die erforderlichen Beschlüsse - unter
Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen - zu einem späteren Zeitpunkt
herbeigeführt. Hiermit sind insbesondere die z.Zt. noch nicht kalkulierbaren
Kosten für einen Erweiterungsbau verbunden.
8.
Die
sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4
Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.
9.
Die
Beschlüsse erfolgen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung
2023/2024.
Abstimmungsergebnis:
Mit der Mehrheit von
Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Volt und FDP gegen die Stimmen von SPD und Die
Linke zugestimmt.