II.             Abstimmung über die so geänderte Vorlage

 

Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

 

1.    Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) die Errichtung einer Gesamtschule zum 01.08.2023 mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 4 Zügen in der Sekundarstufe II am Standort Helene-Weber-Platz 3-5, 51109 Köln-Neubrück. Die Schule startet mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf.

2.    Die Gesamtschule wird gem. § 9 SchulG NRW als Ganztagsschule geführt.

3.    Der Rat der Stadt Köln bestätigt ausdrücklich, dass die Gesamtschule im Sinne des § 2 Abs. 5 Schulgesetz NRW ein inklusives Bildungsangebot vorhält, in der Schüler*innen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam lernen.

1.    die Kurt-Tucholsky-Hauptschule zum Schuljahr 2023/24 nicht auslaufend zu schließen. Eine funktionierende und erfolgreiche Hauptschule zum jetzigen Zeitpunkt zu schließen wird als nicht sinnvoll erachtet.

2.    die Pläne zur Errichtung einer Gesamtschule an diesem Standort zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiter zu verfolgen und die Gesamtsituation nach der Eröffnung der neuen Gesamtschule im Bildungscampus Kalk neu zu bewerten. Dies soll auch unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Schülerzahlen der Kurt-Tucholsky-Schule geschehen.

3.    zu prüfen, inwiefern die Errichtung einer neuen Gesamtschule auf dem freien Gelände am Herkenrathweg möglich und sinnvoll ist.

4.    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag zur Genehmigung der Gesamtschule zu stellen.

5.    Unter dem Vorbehalt der durch die Bezirksregierung Köln erteilten Genehmigung zur Errichtung der Gesamtschule in Neubrück beschließt der Rat gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW die auslaufende Schließung der Kurt-Tucholsky-Schule am Helene-Weber-Platz 3-5, 51109 Köln-Neubrück, ab dem Schuljahr 2023/24. Die Schule bildet dann keine neuen Eingangsklassen mehr.

6.    Der Rat beschließt, dass die derzeit an der Kurt-Tucholsky-Schule am Helene-Weber-Platz 3-5 angesiedelte Stelle Schulsozialarbeit bis zum Auslaufen der Schule erhalten bleibt. Die Stelle Schulsozialarbeit soll das Auslaufen der Schule begleiten.

7.    Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme erfolgt nach gesicherter Finanzierung. Für die hierfür notwendigen Bau- und Einrichtungsmaßnahmen mit Fertigstellung spätestens zum Schuljahr 2028/29 werden die erforderlichen Beschlüsse - unter Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen - zu einem späteren Zeitpunkt herbeigeführt. Hiermit sind insbesondere die z.Zt. noch nicht kalkulierbaren Kosten für einen Erweiterungsbau verbunden.

8.    Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.

9.    Die Beschlüsse erfolgen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024.

 


Abstimmungsergebnis:

Mit der Mehrheit von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Volt und FDP gegen die Stimmen von SPD und Die Linke zugestimmt.