Sitzung: 24.11.2022 UG/0014/2022
Zusatz: Sammelumdruck vom 20.09.2022
Wegen Beratungsbedarf in der letzten Sitzung zurückgestellt
Beschluss: ungeändert empfohlen
Vorlage: 2279/2022
Beschluss in der
Fassung des Stadtentwicklungsausschusses vom 16.03.2023
(Anlage 14):
Der Rat beschließt den Masterplan Stadtgrün (Fachplanung) als gesamtstädtische strategische Vorgabe zur Sicherung des Stadtgrüns und zur nachhaltigen Entwicklung der grünen Infrastruktur. Der Masterplan Stadtgrün bildet eine wichtige Vorgabe für künftige räumliche Planungen, Entwicklungen und Abwägung mit anderen Belangen, zum Beispiel für Bauleitpläne. Hierdurch wird gewährleistet, dass die grün- und freiraumplanerischen Belange zum Schutz und zur Entwicklung der biologischen Vielfalt, der gerechten Verteilung von Grünflächen und des natürlichen Klimaschutzes ausreichend Berücksichtigung finden und eine nachhaltige Entwicklung der Stadt gewährleistet wird. Bei Bauleitplanverfahren sind die örtlichen Bedingungen, die sich durch den Beschluss zum Masterplan Stadtgrün ergeben, den beschlussfassenden Gremien in den Vorlagen darzulegen.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Rahmen einer Überarbeitung des Flächennutzungsplans die Flächen der Kategorien Immergrün und Zukunftsgrün entsprechend ihrer Bedeutung für die grüne Infrastruktur im Rahmen der Abwägung darzustellen, zu berücksichtigen und je nach Ergebnis zu sichern.
Die Verwaltung wird beauftragt nach dem Inkrafttreten des neuen Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln einen Zeit- Maßnahmenplan für eine Anpassung des Kölner Flächennutzungsplanes (FNP) an den Regionalplan zu erarbeiten und den politischen Gremien vorzulegen. Dort, wo Bauflächen im Bereich der grünen Infrastruktur ausgewiesen sind, sollen verbindliche Vorgaben für die Berücksichtigung der Vorgaben des Masterplans Stadtgrün für die verbindliche Bauleitplanung formuliert werden. Dort, wo rechtskräftige Bebauungspläne mit konträren Festsetzungen fortgeschrieben werden, ist der Masterplan Stadtgrün als wichtige Vorgabe in der Abwägung zu berücksichtigen.
Der Rat beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der Prioritätensetzung (Defizitanalyse) weitergehende und detailliertere Grün- und Freiflächenpotenziale auf der Ebene der Stadtbezirke in enger Zusammenarbeit mit den Bezirksvertretungen zu ermitteln und aufzuzeigen. Hierbei ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Ziel soll es sein, in den dicht bebauten und unterversorgten Stadtbezirken eine gerechte Verteilung von Grünflächen herzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weitergehende Ermittlung der detaillierten Grün- und Freiflächenpotenziale der Stadtbezirke im Jahr 2023 im Sinne der „gerechten Verteilung von Grünflächen“ mit Ehrenfeld und Kalk zu beginnen. Die Versorgungsanalyse der neun Stadtbezirke ist bis zum Jahr 2027 abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
bei Enthaltung der FDP-Fraktion.