Sitzung: 27.10.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: AN/1768/2022
Geänderter
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, auch außerhalb der
Altstadt, insbesondere auch in Deutz, Abstellflächen für Leihfahrzeuge wie
Fahrräder und E-Scooter zu schaffen, außerhalb derer eine Beendigung der Fahrt
nicht mehr möglich ist. Diese sind auf dafür zu schaffenden Funktionsbereichen
auf der Fahrbahn einzurichten. Leihfahrzeuge E-Scooter, die dennoch außerhalb der Abstellzonen auf dem Gehweg
abgestellt werden, sind von der Verwaltung schnellstmöglich auf Kosten der
Verleihfirmen zu entfernen, außerdem sind im Rahmen der rechtlichen
Möglichkeiten entsprechende Verwarn- bzw. Bußgelder zu verhängen.
Leihfahrräder, z.B. von der KVB, sollen grundsätzlich auch an allgemeinen
Fahrrad-Abstellanlagen platziert werden dürfen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei
Enthaltung der CDU zugestimmt.