Beschluss:
Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt,
die über den politischen Veränderungsnachweis 2022 zugesetzten Mittel zur Evaluierung des BTHG (Bundesteilhabegesetz) in einer Gesamthöhe von 50.000 € entgegen der
ursprünglichen Verwendung für den folgenden Zweck einzusetzen:
Erweiterung des Auftrags zum Antidiskriminierungsmonitoring und
für Schulungen zur Sensibilisierung von Mitarbeitenden in der Verwaltung im
Umgang mit Menschen mit Behinderungen einzusetzen.
Die benötigten Finanzmittel
i.H.v. 50.000 € stehen im Haushaltsplan 2022 im Teilergebnisplan 0504,
Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 13 -
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur
Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.