Beschluss: endgültig zurückgezogen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Lindenthal bestreitet auf der Grundlage der

Verwaltungsrichtlinie zur Zuständigkeitsordnung – Abgrenzungskatalog für

Angelegenheiten von wesentlich über den Bezirk hinausgehender Bedeutung die

Einschätzung der Verwaltung, dass für einen Beschluss über die Sperrung der

Kitschburger Straße der Rat bzw. der Verkehrsausschuss zuständig sei.

Sie ruft daher gemäß § 44 der Geschäftsordnung des Rates und der

Bezirksvertretungen der Stadt Köln den Hauptausschuss in der Sache an.

Für den Fall, dass der Hauptausschuss sich der Verwaltungsmeinung anschließt,

beauftragt die Bezirksvertretung die Bezirksbürgermeisterin, rechtlichen Rat

einzuholen und ermächtigt sie, bei ausreichenden Erfolgsaussichten Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln einzureichen.