Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Lindenthal bestreitet auf der Grundlage der
Verwaltungsrichtlinie
zur Zuständigkeitsordnung – Abgrenzungskatalog für
Angelegenheiten
von wesentlich über den Bezirk hinausgehender Bedeutung die
Einschätzung
der Verwaltung, dass für einen Beschluss über die Sperrung der
Kitschburger
Straße der Rat bzw. der Verkehrsausschuss zuständig sei.
Sie
ruft daher gemäß § 44 der Geschäftsordnung des Rates und der
Bezirksvertretungen
der Stadt Köln den Hauptausschuss in der Sache an.
Für
den Fall, dass der Hauptausschuss sich der Verwaltungsmeinung anschließt,
beauftragt
die Bezirksvertretung die Bezirksbürgermeisterin, rechtlichen Rat
einzuholen
und ermächtigt sie, bei ausreichenden Erfolgsaussichten Klage vor dem Verwaltungsgericht
Köln einzureichen.