Abstimmung über die Beschlussvorlage:

 

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden Beschluss zu treffen:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass der belastete Gebäudeteil (denkmalgeschützter Altbau von 1864) der ehemaligen Grundschule Berrischstraße 134-136 in Köln-Roggendorf/Thenhoven abgerissen und durch einen Neubau an gleicher Stelle ersetzt wird.

Die Kindergartenplätze können weiterhin in der jetzigen Interimsunterbringung sichergestellt werden.


Die Kosten der notwendigen Planungen hierfür werden auf rund 0,6 Mio. Euro brutto geschätzt.

Die Kosten der bisherigen Sanierung der Kita und der erforderlichen Schadstoffuntersuchung betragen derzeit 6,8 Mio. Euro brutto.
Die Finanzierung erfolgt über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln.

Die Refinanzierung erfolgt nach Fertigstellung der Maßnahme über den Flächenverrechnungspreis (FVP) im Teilergebnisplan 0603 – Kindertagesbetreuung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

 

 

Über die alternative Beschlussvorlage wurde nicht abgestimmt.

 

Alternative:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass der belastete Gebäudeteil der ehemaligen Grundschule Berrischstraße 134-136 in Köln-Roggendorf/Thenhoven erhalten bleibt, indem mittels der bereits im Einsatz befindlichen Maßnahmen mit jährlichen Kosten in Höhe von rund 55.000 Euro brutto die Schadstoffbelastung weiter reduziert wird. Die Kindergartenplätze können weiterhin in der jetzigen Interimsunterbringung sichergestellt werden. Zu welchem Zeitpunkt die Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffbelastung erfolgreich abgeschlossen werden können, kann zurzeit belastbar nicht gesagt werden.

 

Die Kosten der notwendigen Planungen hierfür werden auf rund 80.000 Euro brutto geschätzt.

Die Kosten der bisherigen Sanierung der Kita und der erforderlichen Schadstoffuntersuchung betragen derzeit 6,8 Mio. Euro brutto.
Die Finanzierung erfolgt über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln.

Die Refinanzierung erfolgt nach Fertigstellung der Maßnahme über den Flächenverrechnungspreis (FVP) im Teilergebnisplan 0603 – Kindertagesbetreuung.