Beschluss
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die Durchführung eines
Interessenbekundungsverfahrens mit dem Ziel der Bestellung eines Erbbaurechts
am städtischen Grundstück Alpenerstraße 4 – 6 in Köln-Ehrenfeld zu folgenden
Konditionen:
Grundstück: Alpenerstraße 4 – 6 in Köln-Ehrenfeld (siehe Anlagen 1 und 2)
Gemarkung Müngersdorf, Flur 73, Flurstück 407
Größe: 5.292 m²
Erbbauzins 80.116,50 € p. a. (entspricht 1,5 % des nutzungsorientierten
Verkehrswertes in Höhe von 5.341.100 € gemäß der Wertermittlung vom 17.06.2022.
Ab dem 61. Jahr gilt ein Erbbauzins von 4 % p.a.)
Laufzeit: 80 Jahre
Besondere
Bedingungen: Es soll einen
Mindestanteil von 25% an
gewerblicher / soziokultureller Mischung geben.
Von dem verbleibenden Wohnungsanteil (maximal 75 %) sind insgesamt 1/3 der Wohnungen im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau, 1/3 öffentlich geförderte Wohnungen für Studierende und 1/3 der Wohnungen im frei finanzierten Mietwohnungsbau auf dem Grundstück zu errichten. Die Planungen müssen deshalb die geltenden Wohnraumförderbestimmungen einhalten.
Die vorhandene Artilleriehalle von 1879 muss komplett oder
teilweise erhalten und in das Vorhaben integriert werden.
In einem Workshop, zu welchem die im Liegenschaftsausschuss
vertretenen, stimmberechtigten Fraktionen jeweils zwei Vertreter*innen
entsenden, wird dann eine Reihenfolge nach
freier Gesamtwürdigung der eingegangenen Bewerbungen festgelegt, wobei
die Bewertungsmatrix (Anlage 4) weitestgehend eingehalten werden soll.
Erläuterungen hierzu finden sich im Begründungstext.
Darüber hinaus
beschließt die Bezirksvertretung Ehrenfeld analog zu Beschlussfassung des
Liegenschaftsausschusses, folgende Änderungen der Bewertungsmatrix:
Zu I.
Wohnungspolitische Kriterien: Der Absatz „Hinweis“ wird gestrichen,
Wohnungen für Auszubildende werden aufgenommen:
Ein Mix von einem Drittel geförderten Wohnungsbau, einem Drittel
geförderten Studierendenwohnungen/ Wohnungen
für Auszubildende und einem Drittel frei finanziertem Wohnungsbau ist
nachzuweisen.
Zu IV. Nutzungsmischung Gewerbe: Der Absatz „Hinweis“ und das Wort „mindestens“ werden gestrichen:
Es soll 25 % an gewerblicher / soziokultureller Mischung geben, z. T.
auch öffentlich nutzbar (z.B. als Café, o. ä.).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig mit Änderungen zugestimmt.