Beschluss

 

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens mit dem Ziel der Bestellung eines Erbbaurechts am städtischen Grundstück Alpenerstraße 4 – 6 in Köln-Ehrenfeld zu folgenden Konditionen:

Grundstück:                            Alpenerstraße 4 – 6 in Köln-Ehrenfeld (siehe Anlagen 1 und 2)

                                                Gemarkung Müngersdorf, Flur 73, Flurstück 407

Größe:                                     5.292 m²

Erbbauzins                              80.116,50 € p. a. (entspricht 1,5 % des nutzungsorientierten Verkehrswertes in Höhe von 5.341.100 € gemäß der Wertermittlung vom 17.06.2022. Ab dem 61. Jahr gilt ein Erbbauzins von 4 % p.a.)

Laufzeit:                                  80 Jahre

Besondere Bedingungen:       Es soll einen Mindestanteil von 25% an
gewerblicher / soziokultureller Mischung geben.

Von dem verbleibenden Wohnungsanteil (maximal 75 %) sind insgesamt 1/3 der Wohnungen im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau, 1/3 öffentlich geförderte Wohnungen für Studierende und 1/3 der Wohnungen im frei finanzierten Mietwohnungsbau auf dem Grundstück zu errichten. Die Planungen müssen deshalb die geltenden Wohnraumförderbestimmungen einhalten.

                                                Die vorhandene Artilleriehalle von 1879 muss komplett oder

                                                teilweise erhalten und in das Vorhaben integriert werden.

 

In einem Workshop, zu welchem die im Liegenschaftsausschuss vertretenen, stimmberechtigten Fraktionen jeweils zwei Vertreter*innen entsenden, wird dann eine Reihenfolge nach freier Gesamtwürdigung der eingegangenen Bewerbungen festgelegt, wobei die Bewertungsmatrix (Anlage 4) weitestgehend eingehalten werden soll. Erläuterungen hierzu finden sich im Begründungstext.

 

Darüber hinaus beschließt die Bezirksvertretung Ehrenfeld analog zu Beschlussfassung des Liegenschaftsausschusses, folgende Änderungen der Bewertungsmatrix:

 

Zu I. Wohnungspolitische Kriterien: Der Absatz „Hinweis“ wird gestrichen, Wohnungen für Auszubildende werden aufgenommen:

 

Ein Mix von einem Drittel geförderten Wohnungsbau, einem Drittel geförderten Studierendenwohnungen/ Wohnungen für Auszubildende und einem Drittel frei finanziertem Wohnungsbau ist nachzuweisen.

 

Zu IV. Nutzungsmischung Gewerbe: Der Absatz „Hinweis“ und das Wort „mindestens“ werden gestrichen:

 

Es soll 25 % an gewerblicher / soziokultureller Mischung geben, z. T. auch öffentlich nutzbar (z.B. als Café, o. ä.).


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig mit Änderungen zugestimmt.