Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1. Der
Rat beschließt im Grundsatz den Brandschutzbedarfsplan der Stadt Köln für die
Jahre 2022 – 2027 (Anlage 1) auf Grundlage der fortgeschriebenen Schutzziele
aus 2016 und beauftragt, die Verwaltung die beschriebenen Maßnahmen umzusetzen.
2. Der Rat der Stadt Köln stimmt den stellenplanmäßigen Auswirkungen des Brandschutzbedarfsplans 2022, enthalten in Anlage 5, zu.
3. Der Rat beschließt die mit der Umsetzung der einzelnen
Maßnahmen gem. Brandschutzbedarfsplan einhergehenden Aufwendungen im
Teilergebnisplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst sowie der
investiven Auszahlungen im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz,
Rettungsdienst gemäß Anlagen 3 und 4.
Die Finanzierung der
entstehenden Aufwendungen für das Jahr 2023 i.H.v. 4.373.000 € (davon 4.113.000
€ Personalaufwendungen) und 2024 i.H.v. 7.500.000 € (davon 7.160.000 €
Personalaufwendungen) wird vorbehaltlich des Wirksamwerdens der
Haushaltssatzung 2023/2024 aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0212
sichergestellt.
Die Finanzierung der
entstehenden investiven Auszahlungen für das Jahr 2023 i.H.v. 1.700.000 € und
für 2024 i.H.v. 2.400.000 € erfolgt aus veranschlagten Mitteln im
Teilfinanzplan 0212.
Die notwendigen
Haushaltsmittel zur Umsetzung der in den Anlagen 3 und 4 dargestellten
Maßnahmen werden in den Haushaltplänen 2025ff berücksichtigt.
4.
Der Rat beauftragt die
Verwaltung, die Refinanzierbarkeit von Aufwendungen für Personal und Standorte
über die Rettungsdienstgebühren zu prüfen und zu veranlassen. Hierzu wird dem
Rat zeitnah eine Rettungsdienstgebührensatzung vorgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt