Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

1.    Der Rat beschließt im Grundsatz den Brandschutzbedarfsplan der Stadt Köln für die Jahre 2022 – 2027 (Anlage 1) auf Grundlage der fortgeschriebenen Schutzziele aus 2016 und beauftragt, die Verwaltung die beschriebenen Maßnahmen umzusetzen.

2.    Der Rat der Stadt Köln stimmt den stellenplanmäßigen Auswirkungen des Brandschutzbedarfsplans 2022, enthalten in Anlage 5, zu.

3.    Der Rat beschließt die mit der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen gem. Brandschutzbedarfsplan einhergehenden Aufwendungen im Teilergebnisplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst sowie der investiven Auszahlungen im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst gemäß Anlagen 3 und 4.

Die Finanzierung der entstehenden Aufwendungen für das Jahr 2023 i.H.v. 4.373.000 € (davon 4.113.000 € Personalaufwendungen) und 2024 i.H.v. 7.500.000 € (davon 7.160.000 € Personalaufwendungen) wird vorbehaltlich des Wirksamwerdens der Haushaltssatzung 2023/2024 aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0212 sichergestellt.

Die Finanzierung der entstehenden investiven Auszahlungen für das Jahr 2023 i.H.v. 1.700.000 € und für 2024 i.H.v. 2.400.000 € erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Teilfinanzplan 0212.

Die notwendigen Haushaltsmittel zur Umsetzung der in den Anlagen 3 und 4 dargestellten Maßnahmen werden in den Haushaltplänen 2025ff berücksichtigt.

4.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Refinanzierbarkeit von Aufwendungen für Personal und Standorte über die Rettungsdienstgebühren zu prüfen und zu veranlassen. Hierzu wird dem Rat zeitnah eine Rettungsdienstgebührensatzung vorgelegt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt