Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Die Vorlage wurde wegen des Beratungsbedarfes im Stadtentwicklungsausschuss
zurückgestellt und wird daher erst in der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 05.12.2022 behandelt.

Es herrscht Einigkeit den Ergänzungsantrag gemäß Beschluss vom 03.05.2021 zu erneuern:

 
„Das Konzept soll dahingehend geöffnet werden, dass die Neuansiedlung von Einzelhändlern und Einzelhandelszentren auch in den Stadtteilen Immendorf und Weiß möglich ist.“

Sodann lässt Herr Giesen über die so ergänzte Vorlage abstimmen

1.          Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden ergänzten
Beschluss zu fassen:

1.    Der Rat nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Anlagen 6 und 7) sowie die Beschlussempfehlungen der BV 2 und BV 5 (Anlagen 4 und 5) zur Kenntnis.

2.    Der Rat beschließt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Köln (EHZK) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Steuerung des Einzelhandels. Die Bausteine der Fortschreibung (Zentren- und Standortkonzept, Kölner Sortimentsliste sowie Steuerungs- und Ansiedlungsregeln) sind in Anlage 1 (Fortschreibung EHZK - wesentliche Kernaussagen) sowie der Anlagen 2, 2.1 und 2.2 (Zentrenübersicht) dargestellt. Zur Klarstellung der Regelungsinhalte des EHZK werden die Kapitel 5 und 6 der Langfassung gemäß Anlage 3.2 angepasst.

3.    Der Rat erneuert seinen Beschluss vom 12.11.2015 (Vorlage 1986/2015), die konsequente Umsetzung des fortgeschriebenen EHZK auch weiterhin vom Konsultationskreis Einzelhandel Köln (KEK) als Beratungsgremium begleiten zu lassen.

4.    Zur Erfassung der Auswirkungen der Corona-Pandemie und den dadurch bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen beschließt der Rat eine regelmäßige Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes im Kölner Stadtgebiet. Hierbei soll der Fokus insbesondere auf der Entwicklung der ausgewiesenen Geschäftszentren liegen. Neben einer Vollerhebung der Handelsbetriebe ist eine systematische Leerstandserhebung erforderlich.

5.         Das Konzept soll dahingehend geöffnet werden, dass die Neuansiedlung von Einzelhändlern und Einzelhandelszentren auch in den Stadtteilen Immendorf und Weiß möglich ist.

Alternative:

Der Rat verzichtet auf den Beschluss des fortgeschriebenen EHZK, auf eine Begleitung der Umsetzung des EHZK durch den Konsultationskreis Einzelhandel Köln (KEK) sowie die fortlaufende Überprüfung der Datenbasis. Damit verzichtet er auf die Anpassung der Möglichkeiten einer Steuerung des Einzelhandels.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

(nicht anwesend: Frau Ramrath, Herr Kau)