Beschluss:
Im Rahmen des neuen KiBiz, gültig seit 01.08.2020, gilt gemäß § 55 Absatz 2 Satz 2 die Zweckbindung für Plätze, die seit 2008 im Rahmen der U3-Investitionsprogramme geschaffen wurden, als erfüllt, wenn im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung entschieden wird, dass sie vorrangig mit Kindern unter drei Jahren belegt werden.
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die Stadt Köln diese Regelung wie in den
Kitajahren 2020/21, 2021/22 und 2022/23 auch für das Kindergartenjahr 2023/24
in ihrem Jugendamtsbezirk grundsätzlich anwendet.
Abstimmungsergebnis:
- 13
Zustimmungen: Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (3), CDU-Fraktion (2),
FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband Köln e.V. (1),
BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der
Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband
Köln (1), Sportjugend Köln e.V. (1)
·
keine
Gegenstimmen
·
keine
Enthaltungen
Einstimmig zugestimmt.
Frau Körfgen
(Evangelische Jugend in Köln) stimmt stellvertretend ab für Herrn Kaven (BDKJ
Erzdiözese Köln e.V.).