Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

  1. Gemäß seinem Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines flächendeckenden Netzes von Mobilstationen (vgl. Vorlagen-Nr. 2212/2020) spricht sich der Rat der Stadt Köln für eine Beauftragung der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) mit Planung, Bau und Betrieb von Mobilstationen aus. Der Rat begrüßt die Absicht der SWK, aufgrund der dominierenden Relevanz von Mobilitätsdienstleistungen die Federführung für das Projekt innerhalb des Stadtwerkekonzerns an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zu geben.
  2. Im Vorgriff auf die geplante Beauftragung der SWK soll die Erstellung des Raumbuchs und des prüffähigen Finanzierungskonzepts bereits durch den Stadtwerkekonzern inhaltlich begleitet werden. Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024 soll die KVB hiermit beauftragt werden.
  3. Die dauerhafte beihilfenrechtskonforme Beauftragung der SWK erfolgt durch einen gesonderten Ratsbeschluss nach Festlegung des geplanten stadtweiten Mobilstationsnetzes sowie des Umsetzungs- und Finanzierungskonzepts.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt