Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
- Gemäß seinem
Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines flächendeckenden Netzes von
Mobilstationen (vgl. Vorlagen-Nr. 2212/2020) spricht sich der Rat der
Stadt Köln für eine Beauftragung der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) mit
Planung, Bau und Betrieb von Mobilstationen aus. Der Rat begrüßt die
Absicht der SWK, aufgrund der dominierenden Relevanz von
Mobilitätsdienstleistungen die Federführung für das Projekt innerhalb des
Stadtwerkekonzerns an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zu geben.
- Im Vorgriff auf die geplante Beauftragung der SWK soll
die Erstellung des Raumbuchs und des prüffähigen Finanzierungskonzepts
bereits durch den Stadtwerkekonzern inhaltlich begleitet werden.
Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024 soll die
KVB hiermit beauftragt werden.
- Die dauerhafte
beihilfenrechtskonforme Beauftragung der SWK
erfolgt durch einen gesonderten Ratsbeschluss nach Festlegung des geplanten stadtweiten Mobilstationsnetzes
sowie des Umsetzungs- und Finanzierungskonzepts.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt