Beschluss:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, die in der Anlage 1 befindliche Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Nigeria und der Stadt Köln abzuschließen und umzusetzen. Die Vereinbarung sieht die Eigentumsübertragung von 92 Benin-Hofkunstwerken aus dem Rautenstrauch-Joest-Museum (RJM) an Nigeria vor. Damit verbunden sind die physischen Rückgaben von drei Kunstwerken bis Ende 2022 und weiterer 52 Werke im Zeitraum ab 2023 sowie der Verbleib von 37 Werken im RJM für zunächst 10 Jahre als Leihgabe Nigerias.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt