Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie
folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln beschließt zur
Struktursicherung der Bürgerhäuser/Bürgerzentren in freier Trägerschaft, den
Trägern der Einrichtungen in 2022 weitere Zuschüsse in Höhe von insgesamt
208.425 Euro zu gewähren. Die Finanzierung erfolgt durch die im Zusammenhang
mit dem 2. Rettungsschirm von 2021 und 2022 übertragenen Ermächtigungen in Höhe
von 11.539 Euro im Teilplanergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und
Förderung von Bürgerhäuser/-zentren, bei Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen
bzw. haushaltsneutral im Rahmen der echten Deckungsfähigkeit im selben
Teilergebnisplan aus der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen in Höhe von 196.886 Euro.
Die Verteilung der Mehraufwendungen/-ausgaben
auf die einzelnen Bürgerhäuser/Bürgerzentren in freier Trägerschaft erfolgt auf
Basis der beigefügten Anlage 1. Eventuelle Veränderungen des Zuschussbedarfes
bis zu 10% des jeweils prognostizierten Defizits können innerhalb des
Gesamtbudgets von der Verwaltung ohne erneute Beschlussfassung vorgenommen
werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt