Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Köln beschließt zur Struktursicherung der Bürgerhäuser/Bürgerzentren in freier Trägerschaft, den Trägern der Einrichtungen in 2022 weitere Zuschüsse in Höhe von insgesamt 208.425 Euro zu gewähren. Die Finanzierung erfolgt durch die im Zusammenhang mit dem 2. Rettungsschirm von 2021 und 2022 übertragenen Ermächtigungen in Höhe von 11.539 Euro im Teilplanergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäuser/-zentren, bei Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen bzw. haushaltsneutral im Rahmen der echten Deckungsfähigkeit im selben Teilergebnisplan aus der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 196.886 Euro.

Die Verteilung der Mehraufwendungen/-ausgaben auf die einzelnen Bürgerhäuser/Bürgerzentren in freier Trägerschaft erfolgt auf Basis der beigefügten Anlage 1. Eventuelle Veränderungen des Zuschussbedarfes bis zu 10% des jeweils prognostizierten Defizits können innerhalb des Gesamtbudgets von der Verwaltung ohne erneute Beschlussfassung vorgenommen werden.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt