Nachtrag: 17.11.2022 Nummer 10
Sitzung: 21.11.2022 SHA/0015/2021
Zusatz: Nachtrag 17.11.2022
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Vorlage: 1356/2022
II. Abstimmung über die
Ursprungsvorlage der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, CDU, FDP und Volt:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
1.
Der Rat der Stadt Köln nimmt die ermittelten und
erforderlichen Änderungen gegenüber dem vom Rat der Stadt Köln am 18. Juni 2020
beschlossenen 2. Maßnahmenpaket für Schulbauprojekte
Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmer
(GU/TU Schulbaumaßnahmenpaket II) zur Kenntnis.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung – analog der am 18. Juni 2020 beschlossenen Vorlage – mit der Umsetzung dieses GU/TU Schulbaumaßnahmenpakets in der aktualisierten Fassung mit folgender Änderung:
Ursprungstext aus Beschlussvorlage 1474/2020: |
19.) Stadtbezirk Mülheim:
Gymnasium Graf-Adolf-Straße 59, |
a.) Neubau
oder Generalsanierung des Bestandsgebäudes |
b.) Interimsbau auf dem Schulgrundstück Holweider Straße |
Erweiterungsbau
Ganztag |
Änderungen zur
Beschlussvorlage 1474/2020 (kursiv):
19.1)
Stadtbezirk Mülheim: Gymnasium Bergisch Gladbacher Straße,
Vergabe an Totalunternehmer
a.)
Abriss des Bestandsgebäudes Holweider Straße,
Neuzuordnung des
Grundstücks Holweider Straße an die Bergisch Gladbacher Straße
b.) Neubau Schulgebäude für das Hölderlin
Gymnasium
Auftragsnummer
priorisierende Schulbaumaßnahmenliste: 71
gesicherte Plätze für Schülerinnen und Schüler: 779
19.2)
Stadtbezirk Mülheim: Grundschule
Graf-Adolf-Straße 59,
Vergabe an Totalunternehmer
a.) Neubau für eine
Grundschule am Standort Graf-Adolf-Straße 59
b.) Entfällt
c.) Erteilung eines Prüfauftrages zur Klärung des
maximalen planungs- und baurechtlich möglichen Bauvolumens am jetzigen Standort
der Schule. Die Klärung erfolgt im Rahmen einer Bauvoranfrage. Das Ergebnis
wird zunächst der Projektbegleitenden Politischen Kommission des GU/TU-Paketes
vorgestellt.
Zum
jetzigen Zeitpunkt können keine konkreten Kosten benannt werden.
Dies
ist erst mit Fortschreiten der Planung belastbar möglich.
3. Der
bisher prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der
Maßnahmen liegt
weiterhin bei rund 1,6 bis 1,7 Mrd. Euro. Zum jetzigen Zeitpunkt können noch
keine belastbaren Kosten genannt werden.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft, die Refinanzierung über Mieten aus dem Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben nach Inbetriebnahme der Objekte auf Grundlage des dann gültigen Spartenverrechnungspreises.
II.
Abstimmungsergebnis über die so geänderte Ursprungsvorlage:
Der so geänderten
Ursprungsvorlage wurde einstimmig mit den Stimmen von Bündnis 90 / Die Grünen,
CDU, Volt, SPD und FDP, bei Enthaltung der Fraktion Die Linke, zugestimmt.