Her Bezirksbürgermeister Fuchs lässt über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen:

 

Geänderter Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt folgende Änderungen am 10. Nachtrag:

Punkt 19.1) Stadtbezirk Mülheim: Gymnasium Bergisch Gladbacher Straße, Vergabe an Total-unternehmer:

Punkt a) und b) entfallen.

19.2) Stadtbezirk Mülheim: Grundschule Graf-Adolf-Straße 59, Vergabe an Totalunternehmer:

Punkt a) und b) entfallen.

Es wird ein Punkt c) hinzugefügt:

 

Erteilung eines Prüfauftrages zur Klärung des maximalen planungs- und baurechtlich möglichen Bauvolumens am jetzigen Standort der Schule. Die Klärung erfolgt im Rahmen einer Bauvoranfrage. Das Ergebnis wird zunächst der Projektbegleitenden Politischen Kommission des GU/TU-Paketes vorgestellt.

 

1.      Der Rat der Stadt Köln nimmt die ermittelten und erforderlichen Änderungen gegenüber dem vom Rat der Stadt Köln am 18. Juni 2020 beschlossenen 2. Maßnahmenpaket für Schulbauprojekte Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmer (GU/TU Schulbaumaßnahmenpaket II) zur Kenntnis.

 

2.      Der Rat beauftragt die Verwaltung – analog der am 18. Juni 2020 beschlossenen Vorlage – mit der Umsetzung dieses GU/TU Schulbaumaßnahmenpakets in der aktualisierten Fassung.

 

3.      Der bisher prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahmen liegt weiterhin bei rund 1,6 bis 1,7 Mrd. Euro. Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine belastbaren Kosten genannt werden. Erteilung eines Prüfauftrages zur Klärung des maximalen planungs- und baurechtlich möglichen Bauvolumens am jetzigen Standort der Schule. Die Klärung erfolgt im Rahmen einer Bauvoranfrage. Das Ergebnis wird zu-nächst der Projektbegleitenden Politischen Kommission des GU/TU-Paketes vorgestellt.

 

4.      Der Schulstandort des Hölderlin-Gymnasium ist an einem Standort, vorzugsweise an der Graf-Adolf-Straße ist beizubehalten.

 

Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft, die Refinanzierung über Mieten aus dem Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben nach Inbetriebnahme der Objekte auf Grundlage des dann gültigen Spartenverrechnungspreises.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.