Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

1.    Die Bezirksvertretung Innenstadt der Stadt Köln begreift die vier vorgenannten historischen Teppiche als materielles und immaterielles Kulturgut, Bestandteile und notwendiges, unveräußerliches Zubehör des Denkmals Historisches Rathaus der Stadt Köln, stellt dies ausdrücklich und damit die Denkmaleigenschaft dieser Teppiche fest.

 

2.    Die Bezirksvertretung Innenstadt der Stadt Köln stimmt einer Veräußerung der vier Historischen Teppiche des Historisches Rathauses nicht zu. Sie haben im Eigentum der Stadt Köln zu verbleiben

 

Dementsprechend bittet die Bezirksvertretung Innenstadt die Verwaltung, von jeder Veräußerung abzusehen, die Versteigerungsaufträge unverzüglich ersatzlos zurück zu nehmen und die vier Teppiche in den städtischen Besitz zurückzuführen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.