Beschluss:
1.
Die Bezirksvertretung Innenstadt der Stadt Köln begreift die
vier vorgenannten historischen Teppiche als materielles und immaterielles
Kulturgut, Bestandteile und notwendiges, unveräußerliches Zubehör des Denkmals
Historisches Rathaus der Stadt Köln, stellt dies ausdrücklich und damit die
Denkmaleigenschaft dieser Teppiche fest.
2.
Die Bezirksvertretung Innenstadt der Stadt Köln stimmt einer
Veräußerung der vier Historischen Teppiche des Historisches Rathauses nicht zu.
Sie haben im Eigentum der Stadt Köln zu verbleiben
Dementsprechend bittet die Bezirksvertretung Innenstadt die
Verwaltung, von jeder Veräußerung abzusehen, die Versteigerungsaufträge
unverzüglich ersatzlos zurück zu nehmen und die vier Teppiche in den
städtischen Besitz zurückzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.