Beschluss:

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

1.      Der Rat nimmt die als Anlage 2 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungshubschraubers (RTH) „Christoph 3“ und des Intensivtransporthubschraubers (ITH) „Christoph Rheinland“ (Luftrettungssatzung) in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss beigefügten Fassung.

 

2.      Der Rat beschließt die Auflösung des Sonderpostens für Gebührenausgleich für den Luftrettungsdienst in Höhe von 3.534.615 € im Haushaltsjahr 2022.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.