Änderungsantrag der SPD-Fraktion "1356/2022: Fortschreibung des 2. Maßnahmenpakets für Schulbauprojekte"

AN/2261/2022

Herr Tempel hinterfragt kritisch die Begründung der Dringlichkeit in der Beschlussvorlage.

Herr Götz formuliert folgende Ergänzung zum Änderungsantrag AN/2261/2022:

Die Bezirksvertretung Porz stimmt der Vorlage mit der Maßgabe zu, dass der Änderungsantrag AN/2261/2022 als neue Anlage 5 in dem weiteren Verfahren berücksichtigt werden soll. Die Punkte c und d:

c.) Neubau einer Turnhalle

d.) Im Rahmen des Neubaus der Grundschule Berliner Straße ist durch den TU oder GU zwingend gleichzeitig mit Schule und Sportanlagen ein Lehrschwimmbecken zu errichten.

sowie die Änderungen in der Überschrift 13.2:

13.2) Stadtbezirk Porz: Grundschule, Förderschule, Lehrschwimmbecken,
Turnhalle, Berliner Straße 36, Vergabe an Totalunternehmer

werden an den entsprechenden Stellen der Beschlussvorlage 1356/2022 ergänzt (bzw. ersetzen die bisherigen Formulierungen) und sind umzusetzen.

Frau Bezirksbürgermeisterin Stiller lässt zuerst über den ergänzten Änderungsantrag AN72261/2022 und anschließend über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen.

I.              Abstimmung über den ergänzten Änderungsantrag AN/2261/2022:

Die Bezirksvertretung Porz bittet den Rat der Stadt Köln folgende Änderungen zu beschließen:

Punkt 12.) Stadtbezirk Porz: Schulzentrum Heerstraße 7, Vergabe an Totalunternehmer wird wie folgt geändert beschlossen (Änderungen fett, kursiv, unterstrichen; Punkt b.) geändert, Punkte c.) und d.) ergänzt):

Punkt 12.) Stadtbezirk Porz: Schulzentrum Heerstraße 7, Vergabe an Totalunternehmer

a.) Neubau oder Generalsanierung des Bestandsgebäudes (…)

b.) Zur Nutzung des Bestandsgebäudes, neu oder instandgesetzt, durch das Lessinggymnasium ist sicherzustellen, dass vorab ein Modulbau für die weichenden Haupt- und Realschule errichtet wird, der insgesamt sieben Züge (Realschule drei, Hauptschule vier) umfasst sowie eine Mensa, alle benötigten Fach- und Gemeinschaftsräume sowie mindestens eine Dreifachturnhalle. Der Modulbau ist so zu errichten, dass er für die Zeit bis zum angedachten, möglichen Neubau dieser beiden Schulen im Plangebiet Zündorf-Süd, somit deutlich über zehn Jahre, genutzt werden kann.

c.) Die Planung des Interimsgebäudes ist nach Abschluss des Vorentwurfs inklusive der Lage der Bezirksvertretung Porz zur Zustimmung vorzulegen.

d.) Erweiterungsbau um mindestens ein normgerechtes Sporthallenfeld am vorhandenen Standort.

Punkt 13.1) Stadtbezirk Porz: Gemeinschaftsgrundschule Hohe Straße 77-79, Vergabe an Totalunternehmer

Unter Hinweis: ist folgende Ergänzung einzufügen (fett, kursiv, unterstrichen): Lehrschwimmbecken entfällt hier „und wird am Standort Berliner Straße realisiert“.

Punkt 13.2) Stadtbezirks Porz: Grundschule, Förderschule, Sportbad KölnBäder, Berliner Straße 36, Vergabe an Totalunternehmer

wird wie folgt geändert beschlossen (Änderungen fett, kursiv, unterstrichen; 13.2) geändert; Punkt c.) und Punkt e.) zusätzlich; Punkt d.) geändert)

13.2) Stadtbezirk Porz: Grundschule, Förderschule, Lehrschwimmbecken, Turnhalle, Berliner Straße 36, Vergabe an Totalunternehmer

a.) Neubau für eine zweizügige Grundschule, neugeschaffene Schüler*innenplätze: 200

(Summe Hohe Str. 77-79 und Berliner Str. 36: + 100)

b.) Abbruch und Neubau des Förderschulgebäudes, gesicherte Schüler*innenplätze:

mindestens 150

c.) Neubau einer Turnhalle

d.) Im Rahmen des Neubaus der Grundschule Berliner Straße ist durch den TU oder GU zwingend gleichzeitig mit Schule und Sportanlagen ein Lehrschwimmbecken zu errichten.

e.) Die mögliche Übertragung an die KölnBäder sowie die Unterhaltung durch diese ist zu einem späteren Zeitpunkt zu prüfen.

Die Bezirksvertretung Porz stimmt der Vorlage mit der Maßgabe zu, dass der Änderungsantrag AN/2261/2022 als neue Anlage 5 in dem weiteren Verfahren berücksichtigt werden soll. Die Punkte c und d:

c.) Neubau einer Turnhalle

d.) Im Rahmen des Neubaus der Grundschule Berliner Straße ist durch den TU oder GU zwingend gleichzeitig mit Schule und Sportanlagen ein Lehrschwimmbecken zu errichten.

sowie die Änderungen in der Überschrift 13.2:

13.2) Stadtbezirk Porz: Grundschule, Förderschule, Lehrschwimmbecken,
Turnhalle
, Berliner Straße 36, Vergabe an Totalunternehmer

werden an den entsprechenden Stellen der Beschlussvorlage 1356/2022 ergänzt (bzw. ersetzen die bisherigen Formulierungen) und sind umzusetzen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

II.            Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage:

1.     Der Rat der Stadt Köln nimmt die ermittelten und erforderlichen Änderungen gegenüber dem vom Rat der Stadt Köln am 18. Juni 2020 beschlossenen 2. Maßnahmenpaket für Schulbauprojekte Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmer (GU/TU Schulbaumaßnahmenpaket II) zur Kenntnis.

2.     Der Rat beauftragt die Verwaltung – analog der am 18. Juni 2020 beschlossenen Vorlage – mit der Umsetzung dieses GU/TU Schulbaumaßnahmenpakets in der aktualisierten Fassung.

3.     Der bisher prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahmen liegt
weiterhin bei rund 1,6 bis 1,7 Mrd. Euro. Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine belastbaren Kosten genannt werden.

Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft, die Refinanzierung über Mieten aus dem Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben nach Inbetriebnahme der Objekte auf Grundlage des dann gültigen Spartenverrechnungspreises.

Die Bezirksvertretung Porz stimmt der Vorlage mit der Maßgabe zu, dass der Änderungsantrag AN/2261/2022 als neue Anlage 5 in dem weiteren Verfahren berücksichtigt werden soll. Die Punkte c und d:

c.) Neubau einer Turnhalle

d.) Im Rahmen des Neubaus der Grundschule Berliner Straße ist durch den TU oder GU zwingend gleichzeitig mit Schule und Sportanlagen ein Lehrschwimmbecken zu errichten.

sowie die Änderungen in der Überschrift 13.2:

13.2) Stadtbezirk Porz: Grundschule, Förderschule, Lehrschwimmbecken,
Turnhalle
, Berliner Straße 36, Vergabe an Totalunternehmer

werden an den entsprechenden Stellen der Beschlussvorlage 1356/2022 ergänzt (bzw. ersetzen die bisherigen Formulierungen) und sind umzusetzen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.