Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie
folgt zu beschließen:
Der Rat stellt gemäß § 15 der Satzung der
Beihilfekasse der Stadt Köln in Verbindung mit § 97 Absatz 4 GO NRW den
Wirtschaftsplan 2023 fest.
Gleichzeitig beschließt der Rat für das
Wirtschaftsjahr 2023 die Finanzierung mit einem Umlagesatz von
7,30 % für Beihilfen
Beamt*innen
0,16 % für
Pflegeversicherung Beamt*innen
0,03 % für Beihilfen
Beschäftigte
der Dienstbezüge (ohne Mehrarbeits-/Überstundenvergütung,
ZVK-Umlagen, Sozialversicherung, Jahressonderzahlung)
und einem Gesamtbetrag von 28.786.500,00 Euro für Beihilfen an
Versorgungsempfänger*innen.
Die Beihilfekasse wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 2.500.000 Euro in Anspruch zu nehmen, sofern die Stadt Köln keine Akontozahlung zur Beseitigung bestehender Liquiditätsprobleme leistet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt