Beschluss:

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat stellt gemäß § 4 der Betriebssatzung i.V.m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2023 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung fest.

Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 35,0 Mio. Euro in Anspruch zu nehmen.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplans erforderlich ist, wird auf 15,0 Mio. Euro festgesetzt.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt