Beschluss:
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat stellt gemäß § 4 der Betriebssatzung i.V.m. § 4 der
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den
Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der
Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2023 in der zu diesem Beschluss paraphierten
Fassung fest.
Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 35,0 Mio. Euro in Anspruch zu nehmen.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Ausgaben des
Vermögensplans erforderlich ist, wird auf 15,0 Mio. Euro festgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt