Nachtrag: 22.11.2022
Sitzung: 05.12.2022 FA/0017/2022
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 3763/2022
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt gemäß § 83 GO NRW überplanmäßige, zahlungswirksame Aufwendungen im Teilergebnisplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 4.300.000 € sowie in Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 1.200.000 € im Haushaltsjahr 2022 bereitzustellen.
Die Deckung erfolgt in Höhe von 5.500.000 € durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft in Teilplanzeile 20, Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt