Nachtrag: 28.11.2022
Sitzung: 28.11.2022 BV9/0017/2022
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: AN/2227/2022
Beschluss:
Die BV stellt fest,
dass die Beschlüsse der BV9 zur Teiloffenlegung der Strunde entgegen dem
eindeutigen Beschlusstext und entgegen § 38 Absatz 13 der Geschäftsordnung
nicht dem zuständigen Ausschuss zur Abstimmung vorgelegt wurden.
Die BV rügt das Verhalten des zuständigen Amtes in Bezug auf diese Anträge und
fordert die Oberbürgermeisterin dazu auf, dafür Sorge zu tragen, dass die
politischen Beschlüsse der BV9 umgesetzt werden und die Vorschriften der
Geschäftsordnung, insbesondere § 38 Abs. 13, eingehalten werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen bei Enthaltung des Einzelmandatsträgers Hengstenberg (AfD).