Nachtrag: 28.11.2022

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die BV stellt fest, dass die Beschlüsse der BV9 zur Teiloffenlegung der Strunde entgegen dem eindeutigen Beschlusstext und entgegen § 38 Absatz 13 der Geschäftsordnung nicht dem zuständigen Ausschuss zur Abstimmung vorgelegt wurden.

Die BV rügt das Verhalten des zuständigen Amtes in Bezug auf diese Anträge und fordert die Oberbürgermeisterin dazu auf, dafür Sorge zu tragen, dass die politischen Beschlüsse der BV9 umgesetzt werden und die Vorschriften der Geschäftsordnung, insbesondere § 38 Abs. 13, eingehalten werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen bei Enthaltung des Einzelmandatsträgers Hengstenberg (AfD).