Die
Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss:
- Der Rat nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zur
Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Anlagen 6 und 7)
sowie die Beschlussempfehlungen der BV 2 und BV 5 (Anlagen 4 und 5) zur
Kenntnis.
- Der Rat beschließt die Fortschreibung des Einzelhandels- und
Zentrenkonzeptes für die Stadt Köln (EHZK) als städtebauliches
Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB unter Berücksichtigung
und Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Steuerung
des Einzelhandels. Die Bausteine der Fortschreibung (Zentren- und
Standortkonzept, Kölner Sortimentsliste sowie Steuerungs- und Ansiedlungsregeln)
sind in Anlage 1 (Fortschreibung EHZK - wesentliche Kernaussagen) sowie
der Anlagen 2, 2.1 und 2.2 (Zentrenübersicht) dargestellt. Zur
Klarstellung der Regelungsinhalte des EHZK werden die Kapitel 5 und 6 der
Langfassung gemäß Anlage 3.2 angepasst.
- Der Rat erneuert seinen Beschluss vom 12.11.2015 (Vorlage
1986/2015), die konsequente Umsetzung des fortgeschriebenen EHZK auch
weiterhin vom Konsultationskreis Einzelhandel Köln (KEK) als
Beratungsgremium begleiten zu lassen.
- Zur Erfassung der Auswirkungen der Corona-Pandemie und den dadurch
bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen beschließt der Rat eine
regelmäßige Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes im Kölner Stadtgebiet.
Hierbei soll der Fokus insbesondere auf der Entwicklung der ausgewiesenen
Geschäftszentren liegen. Neben einer Vollerhebung der Handelsbetriebe ist
eine systematische Leerstandserhebung erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die
CDU-Fraktion und Einzelvertreter Winkler (AFD) zugestimmt.
Bezirksvertreter Fischer(Fraktion Die LINKE.) und
Bezirksvertreter Hooghoughi (FDP) waren bei der Abstimmung nicht anwesend.