Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat, wie
folgt zu beschließen:
1.
Der Rat beschließt für das Untersuchungsgebiet
südliche Innenstadt-Erweiterung / Südstadion,
eingegrenzt durch die Südgrenze des Eisenbahnrings, das Gustav-Heinemann-Ufer,
Schönhauser Straße, Marktstraße, Kierberger Straße/Raderberger Brache, Am
Vorgebirgstor und Höninger Weg, den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen
nach § 141 Baugesetzbuch (vgl. hierzu die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes
im Übersichtsplan, Anlage 2).
2. Der Beschluss über den Beginn dieser vorbereitenden Untersuchungen ist entsprechend Anlage 2 ortsüblich bekanntzumachen.
3.
Der Rat beauftragt die Verwaltung für den
Untersuchungsraum auf der Grundlage der Ergebnisse
der vorbereitenden Untersuchungen ein Rahmenkonzept insbesondere zur
Inwertsetzung und
Entwicklung der disponiblen Flächen, zum Ausbau des Inneren Grüngürtels und als
Orientierungsrahmen für ein oder ggf. mehrere förmlich festzusetzende
Sanierungsgebiete zu erarbeiten und
zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.