Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet zwischen Von-Ketteler-Straße, südlich der Gemeinschaftshauptschule, südöstlich der Grünfläche bis zur Stadtbahn, entlang der Stadtbahntrasse bis zum Einzelhandelsmarkt, Von-Bodelschwingh-Straße, Am Flachsrosterweg, südöstliche und nordöstliche Grenze des Kirchengrundstücks (St. Hedwigkirche) —Arbeitstitel: Von-Ketteler-Straße in Köln-Höhenhaus— einzuleiten mit dem Ziel, die Wohnbaufläche einer Umstrukturierung zuzuführen;

2.       nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nach Modell 2.

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Verwaltung, mit dem Eigentümer mit dem Ziel der Entstehung von 25 Prozent öffentlich geförderten Wohnungsbau in Verhandlung zu treten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.