Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss begrüßt die aufgrund der Beratung im
Gestaltungsbeirat vorgenommene Überarbeitung der Planung gemäß Anlage 6 und
1. beschließt, nach § 12 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener
Bebauungsplan) für das Gebiet zwischen
der Lindenallee 11 - 19 und der Militärringstraße mit den Flurstücken 293/1,
293/2, teilweise 5401/293, 5402/293, 5404/293, 5405/293, 5406/293, 5406/293,
5407/293, 5408/293, 5409/293, 429/293 in einer Größe von ca. 1,4 ha
—Arbeitstitel: Lindenallee in Köln-Marienburg
— einzuleiten und den seit 1969
rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 68409/02 in diesem Bereich zu ersetzen.
Ziel der Planung ist es, nach dem Abbruch des Gebäudes des Deutschen
Städtetages planungsrechtlich eine drei- bis viergeschossige Wohnbebauung zu
ermöglichen. Das bestehende Gebäude Lindenallee 11 soll erhalten bleiben und
wird in die bauliche Konzeption des Grundstücks integriert. Die vorhandenen
Grünstrukturen insbesondere im Bereich der Militärringstraße sollen möglichst
umfassend erhalten bleiben;
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nach Modell 2.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.