Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss begrüßt die aufgrund der Beratung im Gestaltungsbeirat vorgenommene Überarbeitung der Planung gemäß Anlage 6 und

1.       beschließt, nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhaben­be­zo­ge­ner Bebauungsplan) für das Gebiet zwischen der Lindenallee 11 - 19 und der Militärringstraße mit den Flurstücken 293/1, 293/2, teilweise 5401/293, 5402/293, 5404/293, 5405/293, 5406/293, 5406/293, 5407/293, 5408/293, 5409/293, 429/293 in einer Größe von ca. 1,4 ha —Arbeitstitel: Lin­den­allee in Köln-Marienburg — einzuleiten und den seit 1969 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 68409/02 in diesem Bereich zu ersetzen. Ziel der Planung ist es, nach dem Abbruch des Ge­bäudes des Deutschen Städtetages planungsrechtlich eine drei- bis viergeschossige Wohnbebau­ung zu ermöglichen. Das bestehende Gebäude Lindenallee 11 soll erhalten bleiben und wird in die bauliche Konzeption des Grundstücks integriert. Die vorhandenen Grünstrukturen insbesondere im Bereich der Militärringstraße sollen möglichst umfassend erhalten bleiben;

2.       nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nach Modell 2.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.