7.1 |
143. Änderung des
Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 2, Köln-Rodenkirchen Arbeitstitel:
"Sürther Feld" in Köln-Rodenkirchen; hier: Beschluss zur
zweiten Offenlage |
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1089/2008 |
Die Vorlage wird in Sachzusammenhang mit TOP
10.4 |
Beschluss über die
2. Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 71380/03 Arbeitstitel:
"Sürther Feld" in Köln-Rodenkirchen |
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1001/2008 |
beraten.
RM Moritz bittet die Verwaltung, zu den Vorschlägen der BV
Stellung zu nehmen.
Herr von Wolff erläutert die Vorlagen und gibt Informationen zu dem geschützten
Landschaftsbestandteil LB 2.18, der nach Wunsch der BV in den
Flächennutzungsplan übernommen werden soll. Dieser Landschaftsbestandteil sei
deckungsgleich mit einer Kanaltrasse, auf der künftig eine Bustrasse verlaufen
soll und habe streng genommen mit dem Flächennutzungsplan (TOP 7.1) nichts zu
tun. Diese Anregung wäre dann Gegenstand der Bebauungsplanvorlage.
Die Anregung der Bezirksvertretung in Bezug auf den LB 2.18 findet nicht die
Zustimmung des Ausschusses, da dieser die mögliche Einrichtung einer Busspur in
diesem Bereich als sinnvoll erachtet.
Weiterhin geht Herr von Wolff auf die Unterschiede zwischen
dem alten und dem neuen Bebauungsplan ein.
RM Moritz stellt mündlich zu TOP 10.4 folgenden Änderungsantrag:
„Die Eingangssituation zu der Wohnanlage soll baulich gestaltet werden und
nicht hinter Lärmschutzwänden bzw. -wällen versinken. Deshalb soll der
Eingangsbereich mit einem Gebäude gefasst werden.“
Vorsitzender Klipper hält einen Lärmschutzwall an dieser Stelle ebenfalls für
entbehrlich. Diese Thematik könne im Rahmen der Offenlage entsprechend bewertet
werden.
Auf Nachfragen von RM Sterck und Vorsitzendem Klipper geht Herr von Wolff auf
die Erschließung und die optionale Trasse für einen Bus ein.
Vorsitzender Klipper lässt über die Vorlage unter TOP 7.1
abstimmen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, für die 143. Änderung des Flächennutzungsplanes –Arbeitstitel: "Sürther Feld" in Köln-Rodenkirchen– gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der gemäß § 5 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit § 2a BauGB als Anlage 4 beigefügten Begründung und dem Umweltbericht eine 2. Offenlage durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nachfolgend werden die seitens der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu TOP 10.4
beschlossenen Ergänzungen beraten.
Zu 1:
„Vor Offenlage wird eine
Bürgerinformation durchgeführt“
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt nach kurzer Beratung
der Anregung zu, vor Offenlage eine Bürgerinformation durchzuführen.
Zu 2:
„Vor Offenlage wird die innere
und äußere Erschließung des Sürther Feldes überarbeitet. Dabei sind folgende
Punkte zu untersuchen:
- Bustauglicher
Ausbau von Eygelshovener Str. und Grünem Weg mit mindestens 17 m
- Busführung
soll über die Sürther Str./ Eygelshovener Str. erfolgen nicht über Hammerschmidtstr.
(lt. Verwaltung möglich)
- Stellplätze
im Geschosswohnungsbau 1:1 in Tiefgaragen nachzuweisen
- ausreichend
Besucherparkplätze sind vorzusehen
- ein
mindestens 10 m breiter westlich Hammerschmidtstr., nördlich Feldrain, östlich
Sürther Str. ist als Reservefläche für späteren Ausbau (Fußweg, Radweg,
Parkstreifen, Abbiegespur, Fahrbahnerweiterung) vorzusehen“
Herr von Wolff informiert, dass der Bebauungsplan für den betreffenden
Trassenabschnitt eine Breite von 15 m vorsehe, mit einer Fahrgasse von 5,5 m
bzw. 6 m. Zur Busführung erklärt Herr von Wolff, dass Gegenstand des
Bebauungsplans keine Buslinienführung sei. Der Nachweis zu den Stellplätzen sei
wie von der BV gewünscht vorgesehen und somit Gegenstand der Planung, ebenso
die ausreichenden Besucherparkplätze. Zur Verbreiterung der Hammerschmidtstraße
in das Sürther Feld hinein teilt Herr von Wolff mit, dass gegenüber dem
heutigen Ausbauquerschnitt eine zusätzliche Verkehrsfläche von 5 m geplant sei,
welcher seitens der Verwaltung als ausreichend betrachtet werde. Das
Verkehrsproblem liege hier nicht in der Linie, sondern – wenn überhaupt - in
den Knotenpunkten. Insofern würde die von der Bezirksvertretung angeregte
Verbreiterung nicht zu einer Verbesserung führen.
Abschließend wird durch den Vorsitzenden Klipper zusammengefasst, dass die von
der Bezirksvertretung erfolgten Ergänzungen bereits Gegenstand der Planung
sind.
Zu 3:
„Es wird
sichergestellt, dass die Erschließung und Bebauung gemäß den drei Baubschnitten
geordnet erfolgt. Das nachfolgende Bebauungsfeld darf erst begonnen werden,
wenn das vorhergehende komplett bebaut ist und die definierte Infrastruktur
erstellt ist. Die einzelnen Baufelder sind
vom Rat und Bezirksvertretung vorab freizugeben (s. Anlage 7 zur
Verwaltungsvorlage der BV vom 05.05.2008) und textlich in der Vorlage
zufassen.“
Vorsitzender Klipper regt an, den Begriff „komplett“ durch
„größtenteils“ zu ersetzen. Herr von Wolff stellt klar, dass sich das Thema
Baufelder einer Regelung in der Bauleitplanung entziehe. Es wäre frühestens
beim Satzungsbeschluss auch eine Angelegenheit des Rates. RM Sterck plädiert
dafür, den Wunsch bereits heute unter Berücksichtigung der Anregung von Herrn
Klipper festzuhalten.
Zu 4.:
„Vorsehen einer verkehrssicheren Querung der
Straße „Am Feldrain“ , z. B. mit einer Unterführung, für einen verbindenden
Radweg etwa an der östlichen Grenze der Schulreservefläche.“
Bei dieser Ergänzung handelt es sich um einen Gegenstand der Bauleitplanung. Sie wird daher als Anregung verstanden.
Vorsitzender Klipper lässt über die Vorlage mit den erfolgten Ergänzungen der
BV Rodenkirchen unter Berücksichtigung der Diskussionsbeiträge abstimmen.
Es ergibt sich
folgender Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1. Vor Offenlage wird eine Bürgerinformation
durchgeführt.
2. Es wird sichergestellt, dass die Erschließung
und Bebauung gemäß den drei Bauabschnitten geordnet erfolgt. Das nachfolgende
Bebauungsfeld darf erst begonnen werden, wenn das vorhergehende größtenteils
bebaut ist und die definierte Infrastruktur erstellt ist. Die einzelnen
Baufelder sind vom Rat und
Bezirksvertretung vorab freizugeben (s. Anlage 7 zur Verwaltungsvorlage der BV
vom 05.05.2008) und textlich in der Vorlage zu fassen.
3. Die
Eingangssituation zu der Wohnanlage soll baulich gestaltet werden und nicht
hinter Lärmschutzwänden bzw. -wällen versinken. Deshalb soll der
Eingangsbereich mit einem Gebäude gefasst werden.
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 71380/03 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet der Ackerfläche südlich und östlich der Gesamtschule Rodenkirchen, östlich des diakonischen Rehabilitationszentrums Coenaculum, südlich der Wohnbaugrundstücke Mozartstr. 23 und 25, Beethovenstr. 6 und 7, Schubertstr. 7 und 8 sowie Lisztstr. 20 (Künstlerviertel), östlich der Lisztstraße, südlich der Wohnbaugrundstücke Lisztstr. 7 - 9 und Weißer Str. 132 - 132 d, südwestlich der Weißer Straße, westlich der Hammerschmidtstraße, nördlich der Straße Am Feldrain und östlich der Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen —Arbeitstitel: "Sürther Feld" in Köln-Rodenkirchen— nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen mit den Maßgaben unter 1 bis 3 öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.