Beschluss
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss
- beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet für das Gebiet östlich der Venloer Straße, südlich der Grundstücke Venloer Straße 1220 und Grevenbroicher Straße 43, westlich der Grundstücke Grevenbroicher Straße 25-35 und nördlich des Grundstückes Venloer Straße 1210 —Arbeitstitel: Venloer Straße / Nördlich Arnoldshof in Köln-Bocklemünd/Mengenich — einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen festzusetzen;
- nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und fasst die nachfolgenden Begleitbeschlüsse;
- beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (öffentliche Informationsveranstaltung als Abendveranstaltung).
Hierzu fasst die BV-Ehrenfeld die folgenden Begleitbeschlüsse, die Voraussetzung für die weitere Planung sind:
- Für die beabsichtigte Höhenentwicklung ist die Unbedenklichkeit
der Verschattungssituation auf die benachbarten Grundstücke nachzuweisen.
(Ergänzung Anlage 2, Punkt 5.1). Ggf. ist eine Reduzierung der Bauhöhe
angezeigt.
- Für die beabsichtigte Baumasse ist ein Nachweis über ausreichenden
Regenwasserrückhalt bei Starkregenereignissen zu führen (Ergänzung Anlage
2, Punkt 6.). Ggf. ist hier nachzuplanen. Es ist zwingend nachzuweisen, wie der Hang zur Grevenbroicherstraße
bzw. deren Bebauung sicher hergestellt wird. Ein Abrutschen der Erdflächen
ist auch bei Starkregen zu verhindern.
- Die Realisierung einer direkten fußläufigen Wegebeziehung aus dem
Plangebiet zur Grevenbroicher Straße ist planungsrechtlich nachzuweisen
(Ergänzung Anlage 2, Punkt 5.4).
- Die Zweckbindung der Wohnungen, die gemäß kooperativem
Baulandmodel erstellt werden, ist auf den maximal erreichbaren Umfang,
mindestens aber 25 Jahre, festzulegen. (Ergänzung Anlage 2, Punkt 5.1)
- Ein Verkehrsgutachten ist für das Bauprojekt zu erstellen und der
Bezirksvertretung Ehrenfeld vorzulegen. Dieses bildet eine Grundlage für
die weitere Planung. Der gesamte ruhende Verkehr wird in die Tiefgarage
verlagert, die bisher oberirdisch geplanten Stellplätze entfallen. Der
geplante S-Bahnhof Bocklemünd muss sich in den verkehrlichen Planungen
wiederfinden (Ergänzung Anlage 2, Punkt 5.4).
- Ein Umweltgutachten ist für das Bauprojekt zu erstellen und der
Bezirksvertretung Ehrenfeld vorzulegen. Dieses bildet eine Grundlage für
die weitere Planung. Dem Projekt wird final erst zugestimmt, wenn eine
Anwendungszustimmung der Klimaleitlinien vom Vorhabenträger vorliegt. Die
Bezirksvertretung wird informiert, sobald diese vorliegt. (Ergänzung Anlage 2, Punkt 6).
- Das Konzept für den Bauablauf und die verkehrliche Abwicklung des
Baustellenverkehrs ist mit der benachbarten Öffentlichkeit rechtzeitig vor
Beginn der Baumaßnahme zu kommunizieren (Ergänzung Anlage 2, Punkt 8).
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimme von Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP).