geänderter Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. nimmt das Ergebnis des städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerbs zum Max Becker-Areal zur Kenntnis;
2. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet nördlich der Widdersdorfer Straße 194 – 208, östlich des Maarwegs, südlich der Bahntrasse und westlich des Alten Gaswerkes, des Kontrastwerkes (Oskar-Jäger-Straße 173) und des Grundstückes Oskar-Jäger-Straße 175-177 sowie für das Annexgrundstückes westlich des Maarwegs bis zur Vitalisstraße - Arbeitstitel: Max Becker-Areal in Köln-Ehrenfeld - aufzustellen mit dem Ziel, ein urbanes Gebiet mit Wohnen, Gewerbe, einer Grundschule, mehreren Kindertagesstätten, Nahversorgung, sozialen und kulturellen Nutzungen, Anlagen zur Energieversorgung, öffentlichen Grün-, Spiel- und Sportflächen sowie Verkehrsflächen festzusetzen;
3. beschließt die Überarbeitung des Siegerentwurfs von Cityförster mit urbanegestalt gemäß den Empfehlungen des Preisgerichts als Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren.
4. Bezüglich
der weiteren Überarbeitung und des Bebauungsplanbeschlusses sind folgende
Punkte zu beachten:
a) Da das Preisgericht keine
Überarbeitung der Nutzungsdichte empfohlen hat, sollten sich die Zahlen
nicht nennenswert verändern. Somit ist an der im Siegerentwurf
vorgesehenen, überwiegend fünf- bis siebengeschossigen Bebauung
festzuhalten.
b) Bei der Überarbeitung des CityHubs
ist die Quartiersgarage unbedingt bei- zubehalten.
c) Kleinteiligkeit und
Nutzungsmischung sind wie im Entwurf beizubehalten;
d) Angesichts des heute schon
überlasteten Verkehrssystems im Kölner Westen muss sichergestellt
werden, dass die Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV, MIV, Rad und Fusswege) vor
der Fertigstellung / Inbetriebnahme erster Projekte auf dem Max Becker-Areal
entsprechend ausgebaut und an die überörtlichen Verkehrswege
angebunden wird; im Bereich des MIV gehört hierzu insbesondere die
zeitnahe Realisierung des Anschlusses Stolberger Str. an die
Militärringstrasse.
e) Aufgrund der Unterversorgung mit
Grünflächen im gesamten Gebiet mussen
die notwendigen
Grünflächen im Max Becker-Areal auch so früh wie
möglich
realisiert werden.
f) Das städtebauliche Konzept und mit
ihm der vorhabenbezogene Bebauungsplan sind mit der Gaskugel als Landmarke des
industriellen Erbes weiterzuqualifizieren.
g) Die Grundschule ist mit einem
Lehrschwimmbecken weiterzuqualifizieren, das auch für Kurse (Babyschimmen,
Schwimmlernkurse, Aquagymnastik, Rehatraining etc.) außerhalb der Schulzeiten
zugänglich und nutzbar ist. Entsprechend ist der evtl. zusätzliche
Flächenbedarf dieses erweiterten Raumprogramms schon im Bebauungsplanverfahren
zu berücksichtigen. Eine flächensparende Kombilosung mit der Turnhalle ist
anzustreben.
h) Zur Verkehrserschliessung des
Bebauungsplangebietes wird die Verlängerung des Gleisrad- und Fusswegs entlang
des Bahndamms mittels einer Brücke über die Oskar-Jäger-Strasse und einer Rampe
an der Vogelsanger Strasse geplant.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Nicht anwesend: Frau Finsterle (AfD)