Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt die kommunale Klassenrichtzahl gem. Ausführungsverordnung zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG NRW), damit einhergehend die Zahl der Eingangsklassen und die Festlegung der Schülerplätze in diesen Klassen an den Kölner Grundschulen gemäß Anlage 1.
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt für das Schuljahr 2023/24 die Bildung von 568 Eingangsklassen an den Kölner Grundschulen in Trägerschaft der Stadt.
In den städtischen Grundschulen im Gemeinsamen Lernen wird die Schülerzahl nach individueller Prüfung unter Berücksichtigung von räumlichen, pädagogischen sowie schulorganisatorischen Aspekten für jede Schule gesondert festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.