Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Förderung für Entsiegelungsmaßnahmen in städtischen Kleingärten einzurichten. Je Einzelmaßnahme kann eine Förderung in Höhe von maximal 2.000 € gewährt werden. Über die Förderung entscheidet auf Antrag eines Kleingartenvereins die Verwaltung im Einvernehmen mit dem Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V.
Finanzierung:
Die finanziellen Mittel in Höhe von 25.000 € werden den im pol. VN der Teilplanzeile 1401 zugesetzten Mitteln entnommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.