geänderter Beschluss:
I. Der Rat stimmt der Neufestsetzung der Gebühren gemäß § 14 der als Anlage 1 beigefügten Neufassung der Baumschutzsatzung auf Basis der als Anlage 6 beigefügten Gebührenberechnung zu.
II. Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Satzung zum Schutz des Baumbestands innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung – BSchS) sowie die Anlagen 1 und 2 zur Satzung. Die am 14.07.2011 beschlossene Baumschutzsatzung wird aufgehoben.
Im letzten Absatz von §9 wird ergänzt: Eine frühzeitige Beteiligung der
zuständigen Ämter (heute Umweltamt und Amt für Grünflächen und
Landschaftsschutz) ist zu gewährleisten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
nicht anwesend: Frau Finsterle (AfD)