geänderter Beschluss:

Der Rat beschließt

1.       über die zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf 63454/03 für das Gebiet nördlich der Scheidtweilerstraße und südlich des KVB-Betriebsbahnhofs betreffend die Grundstücke Scheidtweilerstraße 44-48 in Köln-Braunsfeld Arbeitstitel: Scheidtweilerstraße 44-48 in Köln-Braunsfeld abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 5

2.       den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 63454/03, Arbeitstitel: Scheidtweilerstraße 44-48 in Köln Braunsfeld mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

 

Im Bereich westlich des Baukörpers soll die Möglichkeit einer Anlage einer öffentlichen Wegeverbindung für den Fuß- und Radverkehr offengehalten werden.

Da die festgesetzte öffentliche Grünfläche nicht auf dem Grundstück errichtet werden kann, wird diese in räumlicher Nähe (geplanter Park am Gleisdreieck, begrünte Rad und Fußverbindungen im Rahmenplanungsgebiet) vorgenommen, um das festgestellte Gründefizit im Gebiet nicht noch zu vergrößern.

 

Für die 11 schutzwürdigen Bäume werden die in der neuen Baumschutzsatzung der Stadt Köln angegebenen Ausgleiche zu Grunde gelegt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

 

Nicht anwesend: Frau Finsterle (AfD)