geänderter Beschluss:
Der Rat beschließt
1. über die zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan-Entwurf 63454/03 für das Gebiet nördlich der Scheidtweilerstraße
und südlich des KVB-Betriebsbahnhofs betreffend die Grundstücke
Scheidtweilerstraße 44-48 in Köln-Braunsfeld Arbeitstitel: Scheidtweilerstraße
44-48 in Köln-Braunsfeld abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 5
2. den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
63454/03, Arbeitstitel: Scheidtweilerstraße 44-48 in Köln Braunsfeld mit
gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in
Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung
der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit
§ 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023)
—jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit
der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Im Bereich westlich des Baukörpers soll die
Möglichkeit einer Anlage einer öffentlichen Wegeverbindung für den Fuß- und
Radverkehr offengehalten werden.
Da die festgesetzte öffentliche Grünfläche nicht
auf dem Grundstück errichtet werden kann, wird diese in räumlicher Nähe
(geplanter Park am Gleisdreieck, begrünte Rad und Fußverbindungen im
Rahmenplanungsgebiet) vorgenommen, um das festgestellte Gründefizit im Gebiet
nicht noch zu vergrößern.
Für die 11 schutzwürdigen Bäume werden die in der
neuen Baumschutzsatzung der Stadt Köln angegebenen Ausgleiche zu Grunde gelegt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Nicht anwesend: Frau Finsterle (AfD)