Nachtrag: 23.01.2023

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

1)    Der Rat der Stadt Köln beschließt die Änderung der Schule Thymianweg, Förderschule Lernen, Thymianweg 1a, 51061 Köln-Höhenhaus, gem. § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW durch Auflösung des Teilstandortes Berliner Straße 36, 51149 Köln-Westhoven zum Schuljahr 2023/24.

2)    Der Rat der Stadt Köln legt die Kapazität der Förderschule Lernen Thymianweg 1a, 51061 Köln-Höhenhaus nach Änderung auf eine 1,5-Zügigkeit fest.

3)    Der Rat der Stadt Köln beschließt zum Schuljahr 2023/24 die Errichtung der Förderschule Lernen, Berliner Straße 36, 51149 Köln-Westhoven und legt die Kapazität auf einen Zug fest.

4)    Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die Förderschule Lernen, Berliner Str. 36, 51149 Köln-Westhoven in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen als erweitert gebundene Ganztagsschule geführt wird.

5)    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die erforderliche Genehmigung gemäß § 81 Absatz 3 Schulgesetz bei der Oberen Schulaufsicht zu beantragen.

6)    Der Rat der Stadt Köln fasst die Beschlüsse zu den Punkten 1 bis 4 vorbehaltlich der Genehmigung der Oberen Schulaufsicht.

7)    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt