I.          Abstimmung über die geänderte Vorlage in der gemeinsamen Fassung des Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschusses (Anlage 19) mit Beschlusspunkt 7 in der Fassung der Anlage 20 und den Punkten 1 und 6 aus dem Änderungsantrag der FDP-Fraktion

Beschluss (Änderungen durchgestrichen, Ergänzung kursiv):

Der Rat

1.      beschließt über die zum Bebauungsplan-Entwurf für das Gebiet zwischen der Drehbrücke im Norden, der Siegburger Straße im Osten, der auf die Südbrücke führende Güterbahntrasse im Süden und der Alfred-Schütte-Allee im Westen in Köln-Deutz —Arbeitstitel: Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur - abgegebenen Stellungnahmen gemäß der Anlagen 2.2, 3, 4 und 5;

2.      beschließt den Bebauungsplan Nr. 68439/03 nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

3.      nimmt die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens (Anlage 10) Deutzer Hafen inkl. Mobilitätskonzept (Anlage 11) zustimmend zur Kenntnis und beschließt die dort definierten Maßnahmen zu Planfall 2 plus 8 (Anlage 9) als notwendige Infrastrukturmaßnahmen und als Bestandteil der Erschließung für den B-Plan-Infrastruktur im Umfeld des Deutzer Hafens.

4.      beauftragt die Verwaltung mit der Planung folgender Maßnahmen aus Planfall 8 für das überordnete Netz:
- Änderung der Spuraufteilung im Hasental und
- Überplanung des Östlichen Zubringers.

Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Landesbetrieb Straßen NRW die für den Östlichen Zubringer notwendige Verwaltungsvereinbarung zu vereinbaren.

5.      beauftragt die Verwaltung mit der Planung zur Reduzierung des Durchgangverkehrs auf der Siegburger Straße im Bereich Poll zwischen Am Schnellert und Auf dem Sandberg im Sinne von Planfall 2 des Verkehrsgutachtens (Anlage 10).

Mit geeigneten Maßnahmen sollen Schleichverkehre in den angrenzenden Wohngebieten vermieden werden. Dies gilt insbesondere für die neue Quartiersstraße, Am Schnellert und weiter über die Alfred-Schütte-Allee nach Alt-Poll und von dort zur Autobahn sowie den Poller Kirchweg, die Müllergasse, Alfred-Schütte-Allee nach Alt-Poll und von dort zur Autobahn. Diesbezügliche Änderungen im Konzept sind der Politik vorzustellen.

6.      Baumfällungen auf der Siegburger Straße sind zu vermeiden. Alle Maßnahmen, um zusätzlichen Verkehr auf der Siegburger Straße zu verhindern oder vorhandenen Verkehr zu reduzieren, sind ohne Baumfällungen vorzunehmen.

7.      Im Rahmen der Machbarkeitsstudie ist zu prüfen, wie die Stadtbahnlinie zum Deutzer Bahnhof geführt werden. Das Neubaugebiet erhält einen direkten Stadtbahnanschluss zum Deutzer Bahnhof.

Perspektivisch wird das Neubaugebiet durch die Stadtbahn im 5-Minuten-Takt erschlossen. Wie dabei ein direkter Stadtbahnanschluss zum Deutzer Bahnhof erfolgen soll, wird im Rahmen einer separaten Beschlussvorschlage und nach Vorliegen der Ergebnisse der beauftragten Machbarkeitsstudie entschieden.

8.      Seitens der Verwaltung sind unverzüglich zielführende Verhandlungen im Go.Rheinland (ehem. NVR) aufzunehmen, um die S-Bahn-Linie S16 im Vorlaufbetrieb schnellstmöglich zu starten.

9.      Für eine schnell zu realisierende Radwegeverbindung über die Südbrücke muss auf mindestens einer Brückenseite eine Rampe oder eine Spindel vorgesehen werden. Hierzu sind die Planungen der Stadt Köln wieder aufzunehmen und mit der DB abzustimmen.

10.    An der Kreuzung Alter Mühlenweg / Im Hasental ist die Einrichtung einer sicheren Querungsmöglichkeit für den Radverkehr zu prüfen. Diese Querungsmöglichkeit ist von dem Hintergrund der geplanten Radpendlerroute von besonderer Bedeutung.

11.    Im Rahmen der Realisierung der S-Bahn ist bei der Neuplanung der Haltestellen zu beachten, dass der Abstand zur Haltestelle Raiffeisenstraße ausreicht, um eine Zurückzahlungspflicht der damaligen Förderung zu vermeiden.

12.    Der Rat beschließt zusätzlich folgende verkehrliche Maßnahmen, die – soweit sie bebauungsplanrelevant sind – nach Rechtskraft des Bebauungsplanes mittels einer ersten Änderung in diesen eingearbeitet werden oder – soweit sie nicht bebauungsplanrelevant sind – parallel zur Entwicklung des Deutzer Hafens vorangetrieben werden:

- Bei den Verhandlungen der Stadtverwaltung, um den (Vorlauf)Betrieb der S-Bahnlinie 16 zu beschleunigen, ist auch in Richtung Poll auf einen optimalen Lärmschutz zu dringen. In Höhe Vingst ist ein zusätzlicher Halt zur Verknüpfung mit der S12 vorzusehen.

- Für Poll sollen zusätzlich zu den Maßnahmen zur Verhinderung des Durchgangsverkehrs Optimierungen der Fuß- und Radwegeverbindungen, die Schaffung von Quartiergaragen und Mobilitätsstationen und die Verbesserung der Busanbindungen im Dialog mit der Bürgerschaft entwickelt werden.

 


Abstimmungsergebnis:


Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Fraktion und von RM Gabriel (KLIMA FREUNDE) zugestimmt.

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Anmerkung:

Die Fraktion Die Linke. erklärt, sie enthalte sich in Bezug auf
Beschlusspunkt 7.

 

Keine Teilnahme von RM Dickas an Beratung und Abstimmung wegen Befangenheit.