Beschluss:
4. Bezüglich der weiteren
Überarbeitung und des Bebauungsplanbeschlusses sind
folgende Punkte zu
beachten:
a) Da das Preisgericht
keine Überarbeitung der Nutzungsdichte empfohlen hat, sollten sich die
Zahlen nicht nennenswert verändern. Somit ist an der im Siegerentwurf
vorgesehenen, überwiegend fünf- bis siebengeschossigen Bebauung
festzuhalten.
b) Bei der
Überarbeitung des CityHubs ist die Quartiersgarage unbedingt bei-
zubehalten.
c) Kleinteiligkeit und
Nutzungsmischung sind wie im Entwurf beizubehalten;
d) Angesichts des heute
schon überlasteten Verkehrssystems im Kölner Westen muss
sichergestellt werden, dass die Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV, MIV, Rad und
Fusswege) vor der Fertigstellung / Inbetriebnahme erster Projekte auf dem Max
Becker-Areal entsprechend ausgebaut und an die überörtlichen
Verkehrswege angebunden wird; im Bereich des MIV gehört hierzu
insbesondere die zeitnahe Realisierung des Anschlusses Stolberger Str. an die
Militärringstrase.
e) Aufgrund der Unterversorgung
mit Grünflächen im gesamten Gebiet mussen
die notwendigen
Grünflächen im Max Becker-Areal auch so früh wie
möglich
realisiert werden.
f) Das stadtebauliche
Konzept und mit ihm der vorhabenbezogene Bebauungsplan
sind mit der Gaskugel als
Landmarke des industriellen Erbes weiterzuqualifizieren.
g) Die Grundschule ist
mit einem Lehrschwimmbecken weiterzuqualifizieren, das auch fur Kurse
(Babyschimmen, Schwimmlernkurse, Aquagymnastik, Rehatraining etc.) außerhalb
der Schulzeiten zuganglich und nutzbar ist. Entsprechend ist der evtl.
zusätzliche Flächenbedarf dieses erweiterten Raumprogramms schon im
Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen. Eine flächensparende Kombilosung mit
der Turnhalle ist anzustreben.
h) Zur
Verkehrserschliessung des Bebauungsplangebietes wird die Verlängerung
des Gleisrad- und
Fusswegs entlang des Bahndamms mittels einer Brücke über
die
Oskar-Jäger-Strasse und einer Rampe an der Vogelsanger Strase geplant.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Nicht anwesend: Frau Finsterle (AfD)