Beschluss:
Im
Bereich westlich des Baukörpers soll die Möglichkeit einer Anlage einer
öffentlichen Wegeverbindung für den Fuß- und Radverkehr offengehalten werden.
Da
die festgesetzte öffentliche Grünfläche nicht auf dem Grundstück errichtet
werden kann, wird diese in räumlicher Nähe (geplanter Park am Gleisdreieck,
begrünte Rad und Fußverbindungen im Rahmenplanungsgebiet) vorgenommen, um das
festgestellte Gründefizit im Gebiet nicht noch zu vergrößern.
Für die 11 schutzwürdigen Bäume werden die in der neuen Baumschutzsatzung der Stadt Köln angegebenen Ausgleiche zu Grunde gelegt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
2 Enthaltungen (CDU)
Nicht anwesend: Frau Finsterle (AfD)