Beschluss:

Der Rahmenplanungsbeirat empfiehlt der Bezirksvertretung Ehrenfeld folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss

 

beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet der Grundstücke Widdersdorfer Straße 158 und 188a nördlich der Widdersdorfer Straße, östlich des Gaswerks, südlich des Kontrastwerks (Oskar-Jäger-Straße 173), westlich des Grundstückes Oskar-Jäger-Straße 155, unter Aussparung der Grundstücke Widdersdorfer Straße 184 und 188 —Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld — einzuleiten mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet festzusetzen.

 

Ergänzung:

1. Für die im Ideenteil zum Wettbewerbsfahren Max Becker-Areal gezeigten, öffentlichen Durchwegungen ist ein Nutzungsrecht für die Allgemeinheit herzustellen.

 

2. Die Vorhabenträgerin und etwaige Rechtsnachfolger werden verpflichtet, Anschlüsse zu dem vorgesehenen Wegenetz / zu den Nachbargrundstücken auch nach Abschluss der eigenen Baumaßnahmen herzustellen, sobald sich auf den angrenzenden Nachbargrundstücken eine Nachnutzung ergibt.

 

Hinweis:

Um eine Umsetzung der im Wettbewerbsverfahren zum Max Becker-Areal geplanten Ost-West-Achsen im südöstlichen Ideenteilabschnitt, in dem auch oben genannte Vorhaben liegen, sicherzustellen, sollten geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Als geeignete Maßnahme wird z.B. eine Sicherung der genannten Achsen über einen einfachen Bebauungsplan empfohlen. Dabei ist insbesondere auf etwaige Unterschiede in den Geländehöhen zu achten, sodass die Trassen für Radfahrende gut nutzbar bleiben.“


Abstimmungsergebnis: - einstimmig beschlossen