I. Abstimmung über den Änderungsantrag
1.
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Freigabe der Gelder des
Festivals „ACHTBRÜCKEN Musik für Köln“ für die Jahre 2025-2027 von jährlich
450.000 € und verbindet damit den Wunsch nach einer Evaluation des Festivals.
2.
Der Rat bittet den Aufsichtsrat, das Festival sowie seine
Konzeption zu evaluieren. Dazu soll zunächst ein Sachstandsbericht erarbeitet
werden, der Auskunft darüber gibt, welchen Stellenwert AchtBrücken in der Neuen
Musik hat und welche Wirkung das Festival in der Musikszene und in der Stadt
entfaltet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
II Abstimmung über die so geänderte Vorlage
Der Ausschuss für Kunst und Kultur empfiehlt dem Rat folgenden geänderten
Beschluss zu fassen:
Beschluss:
1.
Der Rat
der Stadt Köln beschließt, der AchtBrücken GmbH zur Durchführung des
Musikfestivals „ACHTBRÜCKEN Musik für Köln“ für die Jahre 2025-2027 einen
Betriebskostenzuschuss von jährlich 450.000 € zuzusagen.
2.
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Freigabe der Gelder des
Festivals „ACHTBRÜCKEN Musik für Köln“ für die Jahre 2025-2027 von jährlich
450.000 € und verbindet damit den Wunsch nach einer Evaluation des Festivals.
3.
Der Rat bittet den Aufsichtsrat, das Festival sowie seine
Konzeption zu evaluieren. Dazu soll zunächst ein Sachstandsbericht erarbeitet
werden, der Auskunft darüber gibt, welchen Stellenwert AchtBrücken in der Neuen
Musik hat und welche Wirkung das Festival in der Musikszene und in der Stadt
entfaltet.
Abstimmungsergebnis:
Mit Übernahme des
Änderungsantrages einstimmig geändert zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.