Die Verwaltung wird beauftragt,
1. zur Förderung
des Kölner Einzelhandels und zur Abmilderung der Folgen von Pandemie und
Energiekrise die Interessengemeinschaften in den Stadtvierteln im Jahr 2023 bei
der Aufwertung der Handelsstraßen zu unterstützen.
2. Die Aufwertung
der Handelsstraßen kann durch Stadtverschönerungsmaßnahmen, kreatives
Bespielen, Bepflanzung, Anschaffung von mobilen Stadt Mobiliar oder anderen
atmosphärischen Hilfsmitteln, die die Aufenthaltsqualität vor Ort steigern, erfolgen.
Auch Energieeffizienzmaßnahmen sind zulässig.
3. Die Verwaltung
erarbeitet ein Konzept wie die Mittel auf das Stadtzentrum und die Veedel
sinnvoll und gerecht verteilt werden. Es ist bei der Umsetzung strikt darauf zu
achten, dass ausschließlich energiesparende, nachhaltige Anschaffungen
finanziert werden.
4. Hierfür werden
aus dem städtischen Haushalt EUR 200.000 (Teilplan 1501 Wirtschaft und
Tourismus) zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.