Sitzung: 16.03.2023 STA/0018/2023
Zusatz: Der Tagesordnungspunkt wurde in der letzten Sitzung erneut zurückgestellt.
Bitte halten Sie die Unterlagen zur Sitzung bereit.
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 3603/2022
Beschluss
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt geändert (Änderungen/ Ergänzungen:
fett/ gestrichen) und schließt sich
dem Leitbeschluss der Verwaltung zum beschleunigten Verfahren an, folgt den
Empfehlungen der Verwaltung zu Anlage 9 (Beschlüsse der Bezirksvertretung
Ehrenfeld vom 30.01.2023 und ergänzt um die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form
einer verbindlichen Abendveranstaltung wie folgt:
Der
Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach
§ 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten
Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener
Bebauungsplan) für das Gebiet östlich der Venloer Straße, südlich der Grundstücke
Venloer Straße 1220 und Grevenbroicher Straße 43, westlich der Grundstücke
Grevenbroicher Straße 25-35 und nördlich des Grundstückes Venloer Straße 1210 —Arbeitstitel: Venloer Straße / Nördlich Arnoldshof in
Köln-Bocklemünd/Mengenich — einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen festzusetzen;
2. verzichtet auf nochmalige
Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmt.
2. nimmt das
städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und fasst die nachfolgenden
Begleitbeschlüsse;
3. beschließt die
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1
BauGB nach Modell 2 (öffentliche Informationsveranstaltung als
Abendveranstaltung).
Der Stadtentwicklungsausschuss folgt den in der
Bezirksvertretung Ehrenfeld (30.01.2023) gefassten Begleitbeschlüssen,
wie folgt:
- Für die beabsichtigte
Höhenentwicklung ist die Unbedenklichkeit der Verschattungssituation auf
die benachbarten Grundstücke nachzuweisen. (Ergänzung Anlage 2, Punkt
5.1). Ggf. ist eine Reduzierung der Bauhöhe angezeigt.
- Für die beabsichtigte Baumasse ist
ein Nachweis über ausreichenden Regenwasserrückhalt bei
Starkregenereignissen zu führen (Ergänzung Anlage 2, Punkt 6.). Ggf. ist
hier nachzuplanen. Es ist
zwingend nachzuweisen, wie der Hang zur Grevenbroicherstraße bzw. deren
Bebauung sicher hergestellt wird. Ein Abrutschen der Erdflächen ist auch
bei Starkregen zu verhindern.
- Die Realisierung einer direkten
fußläufigen Wegebeziehung aus dem Plangebiet zur Grevenbroicher Straße ist
planungsrechtlich nachzuweisen (Ergänzung Anlage 2, Punkt 5.4).
- Die Zweckbindung der Wohnungen, die
gemäß kooperativem Baulandmodel erstellt werden, ist auf den maximal
erreichbaren Umfang, mindestens aber 25 Jahre, festzulegen. (Ergänzung
Anlage 2, Punkt 5.1)
- Ein Verkehrsgutachten ist für das Bauprojekt
zu erstellen und der Bezirksvertretung Ehrenfeld vorzulegen. Dieses bildet
eine Grundlage für die weitere Planung. Der gesamte ruhende Verkehr wird
in die Tiefgarage verlagert, die bisher oberirdisch geplanten Stellplätze
entfallen. Der geplante S-Bahnhof Bocklemünd muss sich in den
verkehrlichen Planungen wiederfinden (Ergänzung Anlage 2, Punkt 5.4).
- Ein Umweltgutachten ist für das
Bauprojekt zu erstellen und der Bezirksvertretung Ehrenfeld vorzulegen.
Dieses bildet eine Grundlage für die weitere Planung. Dem Projekt wird
final erst zugestimmt, wenn eine Anwendungszustimmung der Klimaleitlinien
vom Vorhabenträger vorliegt. Die Bezirksvertretung wird informiert, sobald
diese vorliegt. (Ergänzung Anlage 2, Punkt 6).
- Das Konzept für den Bauablauf und
die verkehrliche Abwicklung des Baustellenverkehrs ist mit der
benachbarten Öffentlichkeit rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme zu
kommunizieren (Ergänzung Anlage 2, Punkt 8).
Abstimmungsergebnis:
Gegen die Stimme der FDP-Fraktion mehrheitlich
zugestimmt.
Hinweis:
Die Ursprungsvorlage wurde
durch die geänderte Beschlussfassung ersetzt.