Beschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt geändert (Änderungen/ Ergänzungen: fett/ gestrichen) und schließt sich dem Leitbeschluss der Verwaltung zum beschleunigten Verfahren an, folgt den Empfehlungen der Verwaltung zu Anlage 9 (Beschlüsse der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 30.01.2023 und ergänzt um die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer verbindlichen Abendveranstaltung wie folgt:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

 

1.         beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet östlich der Venloer Straße, südlich der Grundstücke Venloer Straße 1220 und Grevenbroicher Straße 43, westlich der Grundstücke Grevenbroicher Straße 25-35 und nördlich des Grundstückes Venloer Straße 1210 —Arbeitstitel: Venloer Straße / Nördlich Arnoldshof in Köln-Bocklemünd/Mengenich — einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen festzusetzen;

 

2.         verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmt.

 

2.         nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und fasst die nachfolgenden Begleitbeschlüsse;

 

3.         beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (öffentliche Informationsveranstaltung als Abendveranstaltung).

 

Der Stadtentwicklungsausschuss folgt den in der Bezirksvertretung Ehrenfeld (30.01.2023) gefassten Begleitbeschlüssen, wie folgt:

 

 

  1. Für die beabsichtigte Höhenentwicklung ist die Unbedenklichkeit der Verschattungssituation auf die benachbarten Grundstücke nachzuweisen. (Ergänzung Anlage 2, Punkt 5.1). Ggf. ist eine Reduzierung der Bauhöhe angezeigt.
  2. Für die beabsichtigte Baumasse ist ein Nachweis über ausreichenden Regenwasserrückhalt bei Starkregenereignissen zu führen (Ergänzung Anlage 2, Punkt 6.). Ggf. ist hier nachzuplanen. Es ist zwingend nachzuweisen, wie der Hang zur Grevenbroicherstraße bzw. deren Bebauung sicher hergestellt wird. Ein Abrutschen der Erdflächen ist auch bei Starkregen zu verhindern.
  3. Die Realisierung einer direkten fußläufigen Wegebeziehung aus dem Plangebiet zur Grevenbroicher Straße ist planungsrechtlich nachzuweisen (Ergänzung Anlage 2, Punkt 5.4).
  4. Die Zweckbindung der Wohnungen, die gemäß kooperativem Baulandmodel erstellt werden, ist auf den maximal erreichbaren Umfang, mindestens aber 25 Jahre, festzulegen. (Ergänzung Anlage 2, Punkt 5.1)
  5. Ein Verkehrsgutachten ist für das Bauprojekt zu erstellen und der Bezirksvertretung Ehrenfeld vorzulegen. Dieses bildet eine Grundlage für die weitere Planung. Der gesamte ruhende Verkehr wird in die Tiefgarage verlagert, die bisher oberirdisch geplanten Stellplätze entfallen. Der geplante S-Bahnhof Bocklemünd muss sich in den verkehrlichen Planungen wiederfinden (Ergänzung Anlage 2, Punkt 5.4).
  6. Ein Umweltgutachten ist für das Bauprojekt zu erstellen und der Bezirksvertretung Ehrenfeld vorzulegen. Dieses bildet eine Grundlage für die weitere Planung. Dem Projekt wird final erst zugestimmt, wenn eine Anwendungszustimmung der Klimaleitlinien vom Vorhabenträger vorliegt. Die Bezirksvertretung wird informiert, sobald diese vorliegt. (Ergänzung Anlage 2, Punkt 6).
  7. Das Konzept für den Bauablauf und die verkehrliche Abwicklung des Baustellenverkehrs ist mit der benachbarten Öffentlichkeit rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme zu kommunizieren (Ergänzung Anlage 2, Punkt 8).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Gegen die Stimme der FDP-Fraktion mehrheitlich zugestimmt.

 

Hinweis:

Die Ursprungsvorlage wurde durch die geänderte Beschlussfassung ersetzt.