Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt geändert (fett/ durchgestrichen):

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Vorgehensweise zur Erarbeitung des Höhenentwicklungskonzeptes im Sinne eines lernenden Systems (gemäß Anlage 2) zur Kenntnis.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die formulierten Qualitätskriterien und Planungsstufen (gemäß Anlage 2) als vorläufiges Bewertungsinstrument von aktuellen Hochhausvorhaben.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss stellt den Bedarf für die externe Beauftragung zur Erarbeitung des Höhenentwicklungskonzeptes (gemäß Anlage 3) in Höhe von ca. 255.000 € fest und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines entsprechenden Vergabeverfahrens.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Qualitätskriterien und Planungsstufen (gemäß Anlage 2) zu überprüfen und bis zur nächsten regulären Sitzung eine Stellungnahme abzugeben.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.