Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt
geändert (fett/ durchgestrichen):
Der
Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Vorgehensweise
zur Erarbeitung des Höhenentwicklungskonzeptes im Sinne eines lernenden Systems
(gemäß Anlage 2) zur Kenntnis.
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt die formulierten Qualitätskriterien und Planungsstufen (gemäß Anlage 2) als
vorläufiges Bewertungsinstrument von aktuellen Hochhausvorhaben.
Der Stadtentwicklungsausschuss stellt den Bedarf für die externe Beauftragung zur Erarbeitung des Höhenentwicklungskonzeptes (gemäß Anlage 3) in Höhe von ca. 255.000 € fest und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines entsprechenden Vergabeverfahrens.
Der
Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Qualitätskriterien
und Planungsstufen (gemäß Anlage 2) zu überprüfen und bis zur nächsten
regulären Sitzung eine Stellungnahme abzugeben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.